Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/8

1960 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 ({)aufaflwi,::Ji =~ RÄUMUNGSVERKAUF im SCHUHHAUS BAUMGARTNER Steyr, Stadtplatz 4 rJZo.eiL !!J& d aq,w; unu {f)teiJ. .e tto.tz 9 ute;. Qualitii.t die praktische Arbeit gelegt, was in den Räumen der Aichetschule leicht möglich ist. Theorie darf nur in engster Verbindung mit der Praxis. soweit sie für die praktische Tätigkeit unerläßlich ist. betrieben wer- den. Schließlich erreicht nur ein Drittel der Teilneh- mer eine abgeschlossene Schulbildung, dagegen ver- fügen die Meisten über ein gutes Handgeschick; die- sen Mädchen muß Gelegenheit gegeben werden. durch TUN zu lernen. Die Überweisung der Jugendlichen an die Aktion "Jugend amWerk• erfolgt durch die Berufsberatung des Arbeitsamtes Steyr. die auch berufskundliche Bespre- chungen abhält. Die Aufnahme der Mädchen in die verschiedenen Arbeitsgruppen erfolgt nach freier Wahl oder nach Vorschlag durch die Berufsberatung. Nach 10 - 12 Wochen werden die Gruppen gewechselt. Die Kosten dieser Aktion sind nicht unerheblich und werden durch Zuschüsse aufgebracht, Subventions- träger sind das Bundesministerium für soziale Verwal- tung mit 40 "/o und das Land Oberösterreich und die Stadtgemeinde Steyr mit je 30 0/o der Ausgaben. Diese Körperschaften sind auch im Ausschuß des Vereines •Ju- gend am Werk•, dessen Obmann der Bürgermeister der Stadt Steyr ist, vertreten. Die Jahresabrechnung für 1959 ergab eine Ausgabensumme von S 301 135, --; für jede Teilnehmerin mußten also täglich ungefähr S 20, -- zu- geschossen werden. In der Zeit vom 1. 10. 1954 bis 15. 6. 1960 be- suchten 642 schulentlassene Mädchen die Aktion. Die Vierzehnjährigen bildeten die stärkste Gruppe, da die Aufnahme für "Jugend am Werk• im allgemeinen un- mittelbar nach der Entlassung aus der Schulpflicht er- folgt. Die Verteilung auf die einzelnen Jahre kann aus der Tabelle Nr. 1 ersehen werden. In sozialer Hinsicht stammen rund Dreiviertel der Mädchen aus kinderreichen Arbeiterfamilien, was aus der Aufstellung Nr. 2 zu entnehmen ist. Die Dauer der Teilnahme bei •Jugend am Werk• betrug durchschnitt- lich 150 Tage, das sind ca. 7 1/2 Monate (1 Arbeits- monat = 20 Arbeitstage). Die Vermittlung der Mädchen in das Arbeitsleben erfolgt in der Regel durch die Berufsberatung des Ar- beitsamtes Steyr; in vielen Fällen finden aber auch die Eltern der Mädchen einen Arbeitsplatz oder eine Lehr- stelle. DieAktion "Jugend am Werk• tritt in keine Kon- kurrenz mit der Schule oder der Berufslehre, sie will lediglich die schulentwachsene Jugend. die nicht sofort ins Berufsleben treten kann, berufsreif machen, um sie so gegen die Arbeitslosigkeit mit all ihren Gefahren zu schützen. Am 1.9.1960 werden die nächsten Teilnehmerin- nen von der Berufsberatung des Arbeitsamtes Steyr zu •Jugend am Werk• überwiesen werden. STÄDTISCHES JUGENDAMT Mithilfe bei Erziehungsschwierigkeiten D ie Pflicht, die Kinder zu erziehen, trifft nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch die Eltern. Unter dem Begriff '"Erziehung• sind die Sorge für Leben und Gesundheit der Kinder, die Pflicht zur Verschaffung des anständigen Unterhaltes, die Mit- wirkung an der Entwicklung der Körper- und Geistes- kräfte und schließlich die Obsorge bezüglich des Erwerbes der für das zukünftige Leben erforderlichen Kennmisse zu verstehen. Vater und Mutter sind also gleicherweise zur Erziehung verpflichtet und für deren Erfolg verant- wortlich. Normalerweise wird ein Kind im Rahmen der Familie erzogen. In diesen Fällen treten selten Erzie- hungsschwierigkeiten, die die Eltern nicht selbst behe- ben können, auf. Häufig hingegen sind Erziehungs- schwierigkeiten bei außerehelichen Kindern, denen die Geborgenheit in der Familie vom Anfang an fehlt, und bei ehelichen Kindern im Falle der Zerrüttung der elter- lichen Ehe zu finden. Sind Erziehungsschwierigkeiten durch solche oder ähnliche Momente bedingt, so han- delt es sich um sogenannte Umweltschäden, im Gegen- satz zu Anlageschäden, die bei dem betreffenden Kind auch Erziehungsschwierigkeiten hervorrufen würden, wenn die Umwelt in Ordnung wäre. Als Anlageschäden sind in erster Linie der Schwachsinn mit seinen ver- schiedenen Graden und die Psychopathie, die als Re- gelwidrigkeit des Gemüts- und Willenlebens anzuse- hen ist, zu verstehen. Von entscheidender Rolle ist in diesem Zusammenhang die Vererbung. Wie es ganze Generationen gibt, die sich der gesetzlichen Ordnung nicht einfügen können und mit dem Gesetz immer wie- der in Konflikt geraten, so kann man beobachten. daß Ähnliches für das Auftreten von Erziehungsschwierig- keiten gilt. Von besonderer Bedeutung bei der Psycho- pathie ist jedoch der Umstand, daß es sich um junge Menschen handelt, die leichter auf den richtigen Weg gebracht werden können als Erwachsene, deren Persön- lichkeitsstruktur bereits abgeschlossen ist und deshalb nur in den seltensten Fällen geändert werden kann. Ei- ne wesentliche Voraussetzung der Beseitigung auftre- tender Erziehungsschwierigkeiten liegt deshalb im recht- 132

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