Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/8

12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 angesichts des bevorstehenden gesetzlichen Verbotes des öffentlichen Betriebes von Geschicklichkeits- und Geldspielautomaten keine Bewilligung mehr zur Auf- stellung und zum Betrieb von Apparaten, die als Ge- winn Geld oder Geldeswert auswerfen, erteilen. Eben - sowenig dürfen von den Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeibehörden solche Berechtigungen ausgege - ben werdeq. Eine Veranstaltungsbewilligung wird demnach nur mehr für Musikboxes, Unterhaltungsspielapparate und Seherzautomaten gegeben. Eine solche Bewilligung erteilt in Steyr das Bun- despolizeikommissariat. An Gebühren und Verwaltungs- abgaben werden für Ansuchen und Bewilligung S130 1 -- eingehoben. Dazu kommt noch eine monatliche Lust- bark itsabgabe an die Stadtgemeinde Steyr, die für Musikbox s 1/2 "/o des g meinen Wertes des Apparates, mlnd ·stens aber S 3, -- und höchstens S 60, -- beträgt. Neu ist die Bestimmung, daß cs nur mehr den Inhabern von Gaststätten, Kinowarteräumen und älm- lichen Lokalitäten ermöglicht wird, für di in ihren Betriebsräumen aufzustellenden Untcrhaltungsspiel- apparat!!, Scherz- und Musikautomaten, di e erforder- liche Bewilligung zu erhalten. Bisher wurden solch Linzenzen auch dem Automatenverleiher direkt. viel- fach gleich summarisch für eine größere Anzahl von Spielapparaten, ausgestellt. Diese Regelung - Bewilligung nur für Lokalinha- ber - verfolgt den Zweck, die im Veranstaltungsgesetz geforderte persönliche Leitung des Spielbetriebes durch den Bewilligungsinhaber sicherzustellen. Darunter fällt auch dessen Verpflichtung.Jungendliche unter 14Jahren, denen die Benützung öffentlich zugänglicher Spielauto- maten verboten ist, vom Spielbetrieb fernzuhalten. Die Veranstaltungsbewilligungen werden nur be- fristet, in der Regel auf drei Jahre, erteilt. Als Aufla- gen kommen zur Vorschreibung: Die Anbringung eines Hinweises auf das Verbot der Benützung des Spielgerä- tes durch Unmündige und bei Musikautomaten die Ein - Stellung einer für die Nachbarschaft erträglichen Laut- stärke. Die Zukunft wird erweisen, ob mit dieser Rege- lung dem unsozialen Glücksspielunwesen, das in letz - ter Zeit Oberhand zu nehmen drohte, ein Riegel vor- geschoben werden konnte. Durch strenge Kontrollen wird die weitere Entwicklung laufend überwacht wer- d ,n. Inhaltsverzeichnis AUS DEM STADTRAT AUS DEM GEMEINDERAT JUGEND AM WERK (Eine Brücke von der Schule zum Beruf) STÄDTISCHES JUGENDAMT (Mithilfe bei Erziehungsschwierigkeiten) REINHALTUNG VON ENNS UND STEYR THEATERPREISE IN DER GASTSPIEL- SAISON 1960/61 s s 2 2 S 3 - 5 S 5 - 7 S 7 S 7 - 9 NEUE WOHNBAUTEN DER GEMEINNÜT- ZIGEN WOIINUNGSGESELLSCHAFT DER STADT STEYR DER BETRIEB VON SPIELAUTOMATEN AMTLICHE NACHRICHTEN Mitteilungen Ausschreibungen Standesamt Gewerbeangelegenheiten Baupolizei Altersjubilare Wertsicherung S 10 - 11 S 11 - 12 S 13 - 15 Steyrer - Stadtbad Harafzmüllersfraße 139

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