Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/7

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 I„H. l'n:ÖHEL .. ..._US BRAUNSBERGER STEYR, PACHERGASSE . NÄHE OSTKINO macht Ihre Wohnung zum Heim lild 6'/67: M 580/S K bn ebenso elegantes und formsd1önes wie zweckmäßiges Schlofti'Timer- modetl , das wir Ihnen in vielen Voriolionen zeigen kOnnen (uehe nebenstehende Ausfuhrungen) . Ganz in Esche, die fronten poliert, kostet das Zimmer einschließlich der schönen fri s1er- kommode {Bild 67) mtl Schrank mit 5 vollen Ti.Iren ohne Glosouhotuchrönke S 1012S,-, mit AuhotuchrOnken S 12300,-. Bei angebauten Nochlköstchen erhöht sich der Preis um S 75,- Jl lhr Haus für alle sw- MOBEL . Zus t e 11 u n g Teilzahlungen BRA ROLLER und MOPED führerschelnfrel• steuerfrei- bis 24 Monate Otto Wo I f Steyr, Grünmarkt 15, Tel. 2056 SEEUFERSCHUTZGEBIET- 1 m oberösterreichischen Naturschutzgesetz heißt es unter anderem, daß in der Regel jeder Eingriff in das Landschaftsbild an allen Seen samt ihren Ufern in Oberösterreich bis zu e iner Entfernung von fünfhundert Metern landeinwärts verboten ist. Filr den Raum des Stausees Staning wäre es jedoch unangebracht, überall an der 500 m Grenze eines Schutzgebietes festzuhalten. Die Stauwurzel liegt noch im bebauten Stadtgebiet und würde ebenso wie Siedlun- gen in Milnichholz und in Hausleiten in die Schutzzo- ne fallen. Die Stadtgemeinde Steyr arbeitete deshalb einen Plan aus (siehe Rückseite dieses Amtsblattes), in wel- chem das Schutzgebiet so begrenzt wurde, daß einer- seits die Interessen des. Naturschutzes auf jeden Fall gewahrt bleiben, andererseits jedoch Siedlungsteile und Sportflächen, soweit dies vertretbar ist, aus dem Schutzgebiet ausgenommen werden. Dies war leicht möglich, weil die bestehenden Geländeformen eine solche Lösung begünstigen. So wurde im Stauwurzelbe- reich westlich der Enns die Grenze an der Hangkrone der Lauberleite gezogen, weil eine Bebauung der Pla- teauflächen auf Grund des Höhenunterschiedes in der Stauseelandschaft nicht störend wirken kann. 116 Stausee Staning Dagegen wurde besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung der natürlichen Waldbestände, so vor allem der Hangwaldungen und Auwaldstreifen am Enns- ufer, gelegt, die im Stadtgebiet als Erholungs- und Grünflächen von besonderem Wert sind. In den Gebieten des Abschnittes I in Münichholz und in Hausleiten. wurde eine Bebauung der bereits aufgeschlossenen Gründe in ortsüblicher Weise nach Er- stellung eines entsprechenden Teilbebauungsplanes und Durchführung der notwendigen Aufschließungsarbeiten ermöglicht; lediglich bei Sonderbauten ist eine eigene naturschutzbehördliche Feststellung, daß durch die Bauführung das Landschaftsbild nicht gestört wird, not- wendig. Im verbleibenden Schutzgebiet allerdings sind Grundteilungen für Siedlerstellen, sonstige Bauführun- gen, Errichtung von Werbeanlagen (Reklame) und der- gleichen grundsätzlich untersagt. Die bisherige Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke bleibt selbstverständlich weiterhin.gestattet; auch Bauvorhaben, welche der Land- wirtschaft dienen, können erlaubt werden. Ausdrücklich ist jedoch verboten, Hecken oder schmale Ufergehölze zu roden und charakteristische Baumgruppen zu fällen. Bei Holzschlägerungen auf Waldparzellen zur forstli-

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