Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/6
12 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 NEUEROFFNUNG! Fa. Gebrüder Kuffner in Jwµ-, (j) IJULef~ 1, ( eilRJIIIL. ®JJJw/J-ett-- l[J ede) ein.e WUJ.deme Autolackiererei etö',Und. tiJL (]Je Jlt elt llJ Ltd a1ud1 cS-ie 0-0 flL U.fUtWl- }}_e i stwuJ.1/JilLüJkeit üAetztu{Jtt L/ Junl 1960. 9, 00 Uhr, in Steyr. Rathaus, Zimmer 93, statt. Die Anbote sind verschlossen und entsprechend gekennzeichnet bis s. 30 Uhr des gleichen Tages in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus, Zimmer 70, abzugeben. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Kundmachungen Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich VerkR-5196/59 Steyr, 5, Mai 1960 Kundmachung betreffend Erlassung eines Parkverbotes in der Schlüs- selhofgasse in Steyr. Gemäß § 6, Abs. 2, der Straßenpolizeiordnung vom 27. 3, 1947, BGBl. Nr. 59/1947, wird vom Ma- gistrat Steyr vorübergehend bis zur Fertigstellung der Großen Ennsbrücke angeordnet: § 1 Ab sofort ist das Parken in der Schlüsselhofgasse in Steyr, beginnend beim Hause Michaelerplatz 13 bis zum Haus Schlüsselhofgasse 18 verboten, § 2 Übertretungen dieser Kundmachung werden vom Magistrat Steyr gemäß § 72, Abs, 1, des Straßenpoli- zeigesetzes. soweit nicht ein vom Gericht zu ahnden- 106 der Tatbestand vorliegt. als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu S l 000, --, im Nichtein- bringungsfall mit Arrest bis zu vier Wochen, bei er- schwerenden Umständen an Stelle oder neben der Geld- strafe mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet, Magistrat Steyr Pol-4634/53 Freibaden im Steyrfluß beim Kugelfangwehr Der Bürgermeister: Josef Fellinger Steyr, 9, Mai 1960 ÖFFENTLICHE WARNUNG Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Be- völkerung neuerlich auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die das Freibaden im Steyrfluß beim soge- nannten Kugelfangwehr im Stadtteil Eysnfeld mtt sich bringt. Diese Wehranlage verursacht im Flußlauf erheb- liche Sogwirkungen, wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden entsteht. Die Bevölkerung wird daher aufge- fordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu unterlassen. Sollte diese Aufforderung keine Beachtung fin- den, wäre der Magistrat genötigt, im Bereiche dieser Wehranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger
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