Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/5

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 Schweden, Belgien, Tschechoslowakei, Rumänien, Bulgarien. Sowjet-Union, China, Der Künstler spielt in Steyr J. s. Bach: Sonate a-Moll J. Brahms: Sonate a-Moll L, v. Beethoven: Sonate A-Dur (Kreutzer-Sonate) Am Flügel begleitet MiMly Bächer (Budapest) DONNERSTAG, 12, Mai 1960, 20 Uhr, Theater Volksstraße 5: Gastspiel des Landestheaters Linz •BLUTHOCHZEIT• - lyrische Tragödie in 3 Akten von Federico Garcia Lorca Abonnement I (A und C), Restkarten im Freiverkauf DONNERSTAG, 19. Mai 1960, 20 Uhr, Theater Volksstraße 5: Gastspiel des Landestheaters Linz "MINNA VON BARNHELM• oder • DAS SOLDATEN- GLÜCK • - Lustspiel i.n 5 Aufzügen von Gotthold Ephraim Lessing Abonnement II (Kleines Abonnement), Restkarten im Freiverkauf Eine Rückschau auf den FASCHING 1960 Der diesjährige Fasching unterschied sich von dem des Jahres 1959 dadurch, daß er wesentlicJ-. l an- ger währte und dadurch auch um 30 o/o mehr Faschings- veranstaltungen, insgesamt 47, mit 9 908 Besuchern aufzuweisen hatte, gegenüber 34 Veranstaltungen des Faschings 1959 mit nur 7 626 Besuchern. Dies zeigt, daß die Pflege der Geselligkeit in Steyr keine Einbuße erlitten hat, PLATZKONZERT DER BRIGADEMUSIK 4 Anläßlich der Frühjahrsstellungen der Wehrpflich- tigen in Steyr veranstaltet die Brigademusik 4 un- ter Leitung des Kapellmeisters Rudolf Zeman am Dienstag, den 3, Mai 1960, in der Zeit von 14, 30 Uhr bis 15, 30 Uhr auf dem Stadtplatz vor dem Rathaus ein Platzkonzert zugunsten der SOS-Kinderdorfaktion des österreichischen Bundesheeres, Die Bevölkerung wird zu dieser Ve ranstaltung herzlich eingeladen, Der Führerscheinentzug I. T e il Bei der stetig wachsenden Zahl der motorisierten Verkehrsteilnehmer und· der dadurch erhöhten Ge- fahr im Straßenverkehr, gebührt den Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit besondere Aufmerksam- keit, Es dürfte daher allgemein interessieren, welche Rechtsgrundlagen vorhanden sind, um ungeeignete Per- sonen von der Erlangung oder Weiterführung eines Füh - rerscheines auszuschließen, vorausgeschickt sei, daß die Handhabung des Führerscheinentzuges den Verwaltungsbehörden und nicht den Gerichten obliegt. Durch die Kraftfahrvor- schriften sind diese Behörden, in Steyr das Bundespoli- zeikommissariat, verpflichtet, bei Bedenken über die Verläßlichkeit oder über das Bestehen sonstiger Voraus- setzungen für die Erteilung des Führerscheines ein Er- mittlungsverfahren einzuleiten. Ergibt dieses Verfah- ren das Fehlen von Voraussetzungen, so ist der Führer- schein zu entziehen, Bekanntlich sind für die Erlangung eines Führer- scheines die körperliche und geistige Eignung sowie die fachliche Befähigung notwendig. Die Eignung muß durch ein amtsärztliches Zeugnis, die Befähigung durch Ablegung einer Fahrprüfung, die einen rechtskundli- chen, einen technischen und einen praktischen Teil umfaßt, nachgewiesen werden. Die einzelnen Gründe, die zur Entziehung des Führerscheines führen, bedürfen einer näheren Erläu- terung, zumal über manche Tatbestände noch viel- fach unklare oder irrige Anschauungen herrschen. MANGEL AN VERLÄSSLICHKEIT L >'") w -+..J Cf) w -o : c · .,..., L Q) -H E E Q) cu 07 L Qj -+..J :::J 7:J , ~ -+..J CU ro ,--->. -+..J :::J Cf) "C Cf) ::::s:::::: a C: Q) ,c .,..., -- '"O. C: ... VI 0 a. 85 X (fj ::J CO -+-0 m et:::

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