Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/4
1960 AMTSBLATT DER STADT STEYR 9 überwiegenden Verschulden geschieden worden ist und daß aus der früheren Ehe lebende Nachkommen vor- handen sind. Dem Standesbeamten sind daher neben den Heiratsurkunden der früheren und der letzten Ehe und dem Scheidungsurteil die Geburtsurkunde und eine neuausgestellte Aufenthaltsbescheinigung des Kindes (letztere erhältlich beim zuständigen Meldeamt) vor- zulegen. Falls das Kind in Steyr wohnt, ist die Vorlage der Aufenthaltsbescheinigung nicht erforderlich. Wurde die Ehe aus dem alleinigen oder überwie- genden Verschulden der Frau geschieden. hat der Mann das Recht, der Frau die Weiterführung seines Familien- namens zu untersagen • Die diesbezügliche Er- klärung ist ebenfalls vor dem Wohnsitzstandesbeamten unter Vorlage der Heiratsurkunde und des Scheidungs- urteiles abzugeben. Die Frau wird durch das Standes- amt von der Untersagung mit der gleichzeitigen Mit- teilung in Kenntnis gesetzt, daß sie ihren Mädchenna- men (Geschlechtsnamen) wieder zu führen hat. Schließlich besteht die Möglichkeit. der Frau,, die sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Mann schuldig macht oder die gegen seinen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt, durch das Bezirksgericht (Vormundschaftsgericht) die Weiterführung des Ehenamens zu untersagen. Den diesbezüglichen Antrag kann der Mann, nach seinem Tode auch die Witwe oder nahe Verwandte, stellen. Mit der Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses erhält die Frau wiederum ihren Mädchennamen. Abschließend wird darauf hingewiesen, daß alle aufgezählten Möglichkeiten nur für österreichische Staatsbllrger in Betracht kommen. In jedem Falle ist daher außer den bereits aufgezählten Urkunden der Staatsbürgerschaftsnachweis vorzulegen. Nichtösterreicherinnen erteilt das Standesamt je- derzeit Auskunft darüber, welche Möglichkeiten nach dem für sie maßgeblichen ausländischen Eherecht ge- geben sind. Neue Unterkunft für gefiederte Sänger im Schloßpark 1 m Schloßpark von Steyr steht seit mehr als 3Jahr- zehnten ein Vogelhaus. In der Nähe des idylli- schen Weihers gelegen, wird es gerne von jung und alt aufgesucht und bildet einen besonderen Anziehungs- punkt für die Kinder, die mit Begeisterung und Aus- dauer seine Bewohner bP,obachten. Nicht selten trifft man ganze Schulklassen aus Steyr oder der Umgebung davor an, welche die vorwiegend exotischen, buntge- fiederten Kleinvögel aufmerksam betrachten. Ältere Menschen verbringen gerne eine Stunde der Erholung vor dem Gehege und mancher, von der Last_ des Tages Ermüdete, findet Entspannung durch das Gezwitscher der kleinen bunten Sänger aus frem- den Ländern. Das Vogelhaus selbst muß nun einer eingehenden Reparatur unterzogen werden, da es den Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Im Winter mußten die Vögel alljährlich im Schloßparkpavillon untergebracht wer- den, da das Haus in seinem derzeitigen Zustand als Winterquartier gänzlich ungeeignet ist. Nun soll mit den Reparaturen durch einen kleinen Umbau des Hauses diesem Umstand abgeholfen werden. Außerdem ist auch der Einbau einer Heizung und einer elektrischen Beleuchtung vorgesehen. Die abgemorsch- ten Gehegestützen werden durch Eisenstützen ersetzt und gleichzeitig wird eine kleine Erweiterung des Geheges vorgenommen. Mit den Arbeiten wird in allernächster Zeit begonnen werden. Damit wird ein früheres Projekt, demzufolge das Steyrer Vogelhaus auf 4Gehege erwei- tert und ausgebaut werden sollte, nunmehr zu einem Teil verwirklicht. Für diese Arbeiten, die von der städt. Liegen- schaftsverwaltung beaufsichtigt werden, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 8. März 1960 S 60 000, -- bewil- ligt. DAS ERWEITERTE VOGELHAUS IIIIII III III IIIIIII II III III III III II lll1111111111111111Ull 11111111111111 S O Z I AL T O U RI S M U S Im Rahmen des Sozialtourismus veranstaltet der Touristenverein •nie Naturfreunde•, Steyr, vom 13. 8. - 28. 8. 1960 eine Campingfahrt nach Italien; be- rührt werden folgende Orte: Venedig - San Marino - Pescara - Monte Cassino - Neapel - Rom - Florenz - Genua - Mailand - Gardasee. Der Fahrpreis einschließlich Campingplatzgebüh - ren beträgt S 810, --. Anmeldungen und nähere Aus- künfte übernimmt bzw. erteilt die Onsgruppe des Tou- ristenvereines •me Naturfreunde•, Steyr, Damberg - gasse 2, oder Franz Holzleitner, Steyr, Wacht- turmstraße 5/4. ANMELDESCHLUSS: 31. 5. 1960. 11111111111111111111111111111111111 III III II III 68
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