Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/4

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1960 - das schönste Ostergeschenk für Ihre Frau! Eigener Kundendienst Kostenloser Nähkurs Günstige Teilz.ahlungsmöglichkeit BESUCHEN SIE UNS UNVERBINDLICH im NÄHMASCHINEN FACHGESCHÄFT Steyr, Bahnhofstr.14, Tel. 2130 Baumeister Säge-und Kistenwerk HOLZBAUWERK J. W E I D I N G E R STEYR RENNBAHNWEG 2-4 SÄMn. SCHIFF- U. RlEMENFUSSBÖ- DEN IN AUEN HOLZGAITUNGEN TEL. 3376/SERlE c/ll/ad Schmidt (if _u/!dJ-0 dnt-(ß~ ?vandR I _({ Je tllihJJUJ * STEYR, PYRACHSTRASSE 1, TEL. 2289 ' /)er SdUleüler rler J J/cideJ Ludwig K R A M L seit 1. März 1960 im neuen MODESALON MCJNICHHOLZ, PUNZERSTRASSE 16 (1.Haltestelle) Führend in allen Oualifätssfoffen der Früh;ahrssaison österr. deutscher u. engl. Erzeugung. QwrJm ,Sie ruu' ..Jllaßkleidwu1- r({LJ' ..J//ei stc.tlu11u/.' Maßkleidung ist wertbeständig und Ausdruck der 1)eu ii11/id1hrit • • • l ,rpußI/2ei1lir;111u;Jr11ulrtlt Rupert Gär b er 67 eröffnete am 1. 3. 1960 eine Obernahmesfelle im Modesalon ~, 'Xtr1tll/, Punzerslraße 16 Der Name der geschiedenen Frau G rundsätzlich wird der Familienname der Frau durch eine Scheidung nicht geändert; sie führt weiterhin den durch die Eheschließung erworbe- nen Namen des Gatten.Das Gesetz si~ht aber die Mög• lichkeit vor, den Mädchennamen oder einen früheren Ehenamen anzunehmen, falls die Frau den Ehenamen aus bestimmten Gründen nicht mehr weiterführen will. Den Mädchen n a m e n kann jede geschiedene Prau, ganz gleich aus wessen Verschulden die Ehe ge- schieden wurde, annehmen. 2111'. Entgegennahme der Erklärung über die Wiederannahme des Mädchenna- mens ist der Standesbeamte zuständig. vor dem die • Ehe geschlossen worden ist. Sie kann auch vor dem Wohnsitzstandesbeamten abgegeben werden. Die Er- klärung ist von der geschiedenen Frau persönlich vor- zunehmen. An Dokumenten sind die Heiratsurkunde , das Scheidungsurteil, die Geburtsurkunde und ein Licht- bildausweis vorzulegen. Als urkundlichen Nachweis, daß die Frau berechtigt ist, wieder ihren Mädchenna- men zu führen, erhält sie eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk und der Eintragung über die erfolg- te Wiederannahme des Mädchennamens. In gleicher Weise kann eine geschiedene Frau auch den früheren Ehenamen, den sie bei Einge- hung der geschiedenen Ehe gefl.ihrt hat. annehmen. Dies ist allerdings von der Voraussetzung abhängig. daß die letzte Ehe nicht aus ihrem alleinigen oder INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM STADTRAT DER VERKEHRSBEIRAT DER STADT STEYR - KONSTITUIERUNG DES EXEKUTIVAUS- s 2 SCHUSSES S 2 - 3 ERÖFFNUNG DES GSANGSTEGES S 3 - 4 WOHNBAUVORHABEN SIERNINGER STRASSE S 5 - 6 NEUES ADOPTIONSRECHT ab 1. Juli 1960 DER NAME DER GESCHIEDENEN FRAU NEUE UNTERKUNFT FÜR GEFIEDERTE SÄNGER IM SCHLOSSPARK KULTURAMT - VERANSTALTUNGSKA- LENDER APRIL 1960 ORGANISATION DES KATASTROPHEN- HILFSDIENSTES BEDEUTENDE STEYRER - FRANZ WICK- HOFF AMTLICHE NACHRICHTEN s 6 - 7 s 8 - 9 s 9 s 10 s 11 S 11 - 12 S 13 - 15

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