Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/2

1960 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 verkehrstechnischen Gründen ab 1. 1. 1960 an Montag- vormittagen und an Freitagnachmittagen vorzunehmen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich VerkR-6512/58 Steyr, 5, Dezember 1959 K undma eh ung betreffend Erlassung eines allgemeinen Fahrverbotes auf dem Kugellagerweg in Steyr, ausgenommen das Befah- ren mit Fahrrädern. Auf Grund des § 4, Abs. 2, lit. d, der Straßenpo- lizeiordnung vom 27. 3. 1947, BGBl. Nr, 59/1947, wird gemäß § 31, Abs. 1, dieser Verordnung vom Ma- gistrat Steyr im Einvernehmen mit dem Bundespolizei- kommissariat Steyr angeordnet: § 1 Ab sofort ist das Befahren des Kugellagerweges in Steyr mit Kraftfahrzeugen verboten. Diese Verkehrsbeschränkung für den Kugellager- weg hat nur so lange Gültigkeit, als dieser in der derzei - tigen Form besteht. Bei Inkrafttreten des vom Gemein- derat am 25. ll, 1958 festgestellten Teilbebauungspla - nes Hinterberg wird diese Beschränkung aufgehoben. § 2 Übertretungen dieser Kundmachung werden nach § 72, Abs, 1, des Straßenpolizeigesetzes, unvorgreif- lich einer allfälligen gerichtlichen Verfolgung bei Vor- liegen eines strafgesetzlichen Tatbestandes sowie der möglichen Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche auf Grund des § 72, Abs. 2, des Straßenpolizeigesetzes oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bestraft. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Magistrat Steyr im selbständigen Wirkungsbereich Bau 2-2776/1955 Steyr, 19. Dezember 1959 Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereiche der Wegparzellen 1975/2 und 1975/4-11 der Kat . Gern. Steyr; Kundmachung Mit Rücksicht auf den Umstand, daß das im Sin- ne des rechtswirksamen Teilbebauungsplanes vorgese- hene Ersatzstraßenland so beschaffen ist, daß es den Erfordernissen für die Freigabe zumVerkehr entspricht, hat derGemeinderat der Stadt Steyr mit Beschluß vom 4. 12. 1959 das sogenannte •stöchergassl" im Berei- che der Wegparzellen 1975/2 und 1975/4-11 je Kat. Gern. Steyr als öffentliches Gut aufgelassen und den Eigentümern der jeweils anrainenden Grundstücke ent- schädigungslos zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister: I. V. M. Sieberer Magistrat Steyr im selbständigen Wirkungsbereich Bau 2-4901/1959 Steyr, 29, Dezember 1959 Auflassung der öffentlichen Wegparzelle 282/1, KG Hinterberg; Kundmachung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 4, 12. 1959 die für Verkehrszwecke nicht mehr benützte Wegparzelle 282/1 derKatastralgemein- de Hinterberg im Ausmaß von 431 m2 als öffentliches Gut aufgelassen, Der Bürgermeister: Josef Fellinger Standesamt PERSONEN ST AN DSFÄLLE Dezember 19 5 9 I m Monat Dezember wurden im standesamtlichen Geburtenbuch die Geburten von 137 Kindern be- urkundet; von Steyrer Eltern stammen 40 Kinder (19 Knaben und 21 Mädchen), von auswärts 97 (56 Knaben und 41 Mädchen), Ehelich geboren sind 121, unehelich 16 Kinder, 24 Brautpaare schlossen vor dem hiesigen Standes- amt im vergangenen Monat die Ehe. Alle Eheschlie - ßenden, mit Ausnahme von zwei deutschen Staatsbür - gern, einer deutschen Staatsbürgerin, einer neuseelän - dischen Staatsbürgerin und eines Brautpaares mit unge- klärter Staatsbürgerschaft waren Österreicher. Bei 18 Paaren waren beide Teile ledig, bei 1 Paar beide Teile verwitwet, bei 3 Paaren ein Teil geschieden und bei 2 Paaren beide Teile geschieden. Im Berichtsmonat wurde im standesamtlichen Sterbebuch der Tod von 65 Personen beurkundet; aus Steyr stammten 39 Personen (18 Männer und 21 Frau- en), von auswärts 26 (10 Männer und 16 Frauen), JA H RES BE RI CH T des Standesamtes der Stadt Steyr 1959 D as vergangene Jahr stand wieder im Zeichen des weiteren Ansteigens der Geburten. Im standesamt- lichen Geburtenbuch wurden 1 727 Geburtsfälle be- urkundet. Gegenüber der nach dem Kriege verzeichne- ten niedrigsten Geburtenzahl von 789 imJahre 1950 be- deutet di~s eine Zunahme um 938 Geburten, das sind rund 120 "/o. Aus Steyr stammen 565 Kinder, das sind um nur 3 Kinder weniger als im Jahre 1958, 444 (1958: 476) Kinder sind ehelich, 121 (1958: 92) sind unehelich ge- 37

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2