Amtsblatt der Stadt Steyr 1960/2

14 AMTSBLATl DER STADT STEYR 1960 BESTELLUNGEN: AMTSRAT FERDINAND MAYRHOFER zumLeiter der Mag.Abteilung II (Stadtrechnungsamt) VOK. ROLAND POSTLER zum Leiter des Amtsinspektorates VOK. LUDWIG STARY zum stellvertretenden Abteilungsvorstand der Mag.Ab- teilung II (Stadtrechnungsamt) VOK. WALTER HOFFELNER zum ständigen Vertreter des Referatsleiters des Stadt- steueramtes. Miffeilungen SPREa-ITAGE IN RENTEN- UND SOZIALVERSICliE- RUNGSANGELEGENHEITEN Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter hält folgende Sprechtage ab: Am 4. Februar 1960, in der Zeit von 8 - 12 Uhr und 13, 30 - 15, 30 Uhr, Arbeiterkammer-Amtsstelle, Steyr, Färbergasse 2, und am 4. Februar 1960, in der Zeit von 15 - 17 Uhr, Steyr-Werke, Kugellagerwerk. Die Vorsprechenden werden ersucht, Rentenbe- scheide, Zahlungsabschnitte und sonstige notwendige' Dokumente mitzubringen, Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter Landesstelle Linz Hilflosenzuschuß für Witwen Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Landesstelle Linz, teilt zu ihrer Aussendung, die allen Witwenrentenbezieherinnen durch die Post zugestellt wurde, mit, daß die Zuerkennung des Hilflosenzuschus- ses zur Witwenrente nicht von amtswegen durchge führt wird, sondern an eine Antragstellung gebunden ist. Es genügt aber, wenn in einem formlosen Schrei- ben (Brief oder Postkarte), unter Anführung dt:r Rt:n- tennummer, das Begehren auf Gewährung des Hilflo- senzuschusses durch die eigenhändige Unterschrift der hilflosen Witwe bestätigt wird. Für hilflose Waisenrentenbezieher kann nachVoll- endung des 14. Lebensjahres gleichfalls ein Antrag auf Hilflosenzuschuß durch den Vormund eingebracht wer- den. Anträge aufHilflosenzuschuß können auch bei den von der Arbeiterpensionsanstalt in den Bezirksstädten abgehaltenen Rentnersprechtagen gestellt werden. Bei diesen Sprechtagen, die in Rundfunk und Presse ver- lautbart werden, wird über alle Unklarheiten, die mit der Gewährung des Hilflosenzuschusses nach der 5. No- velle zum ASVG im Zusammenhang stehen, kostenlos Auskunft gegeben. 36 Kundmachungen Magistrat Steyr im übertragenen Wirkungsbereich VerkR-6223/59 Steyr, 4. Dezember 1959 Kundmachung betreffend Erlassung eines Fahrverbotes bei der Bahn- haltestelle Münichholz in Steyr. Auf Grund des § 4, Abs. 2, lit. d, der Straßen- polizeiordnung vom 27. 3. 1947, BGBl. Nr. 59/1947, wird gemäß § 31, Abs. 1, dieser Verordnung vom Ma- gistrat Steyr imEinvernehmen mit dem Bundespolizei- kommissariat Steyr angeordnet: § 1 Ab sofort wird bei der Bahnhaltestelle in Steyr- Münichholz ein allgemeines Fahrverbot erlassen. § 2 Übertretungen dieser Kundmachung werden nach § 72, Abs. 1, des Straßenpolizeigesetzes unvorgreif- lich e iner allfälligen gerichtlichen Verfolgung bei Vor- liegen eines strafgesetzlichen Tatbestandes sowie der möglichen Geltendmachung privatrechtlicher Ansprü- che auf Grund des § 72, Abs. 2, des Straßenpolizeige- setzes oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen be- straft. Der Bürgermeister: I. V. Michael Sieberer Magi strat Steyr Magistratsdirektion ÖAG-MUllabfuhr-8607/59 Steyr, 5. Dezember 1959 Ände rung der Müllabfuhrzeiten bzw . - bezirke ; Bürger meister verfüg ung Gemäß § 6 Abs. 1 der Müllabfuhrordnung 1959 de r Stadt Steyr vom 4. 12. 1959, wird mit Wirkung vom 1. 1. 1960 angeordnet: 1. Die Straßenzüge in Steyr, Nestroygasse, Lan- nergasse. Straußgasse , Haydngasse, Beethovengasse, Schumannstraße, Leharstraße und Johann-Prinz-Straße, werden aus dem Müllabfuhrbezirk IV herausgelöst und dem Müllabfuhrbezirk VII angeschlossen. Die Müllabfuhr in diesen Straßenzügen etfolgt somit an Freitagnachmittagen. 2. Die bisher dem Müllabfuhrbezirk VII angehö- renden Straßenzüge Herta- Schweiger - Straße, Bertl- Konrad-Straße, August-Hilber-Straße, Giacomo-Ma- teotti-Hof und Franz-Schumeier-Straße werden nun- mehr dem Müllabfuhrbezirk IV zugeteilt. Die Müllabfuhr aus diesen Straßenzügen erfolgt an Dienstagnachmittagen. 3. Die Müllabfuhr in der Gleinker Gasse und Schlüsselhofgasse des Müllabfuhrbezirkes I sowie in der Enge- und Pfarrgasse des Müllabfuhrbezirkes II ist aus

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