Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/12

1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 gendherberge zu schaffen, die einstimmige Zustim- mung des Gemeinderates. Der Eingang zu der Herberge ist unabhängig vom Zentralaltersheim und führt zu einem Vorraum, der zur Ablage von Reisegepäck, Fahrrädern und derglei- chen verwendet werden kann. Daran schließt sich der Speisesaal an, der 60 Gästen Platz bietet. Von dort ge- langt man zu den Schlafsälen und den Zimmern der Aufsichtspersonen. Es sind 1 Zweibettzimmer, 2 Drei- bettzimmer, 1 Achtbettzimmer, 1 Schlafsaal mit 12 Betten und 1 Schlafsaal mit 20 Betten vorhanden. über- dies stehen noch 4Duschräume und 2 große Waschräu- me, alle mit Kalt- und Warmwasser versorgt, und für die kochfreudigen Besucher eine vorzüglich eingerich- tete Teeküche zur Verfügung. EINGANG ZUR JUGENDHERBERGE IM ZENTRALALTERS- HEIM Das Recht auf Benützung der Jugendherberge ha- ben: a) Schulen im Rahmen von Schulwanderfahrten, b) Mitglieder des Österreichischen Jugendherbergsrin - ges und des internationalen Jugendherbergsverban - des, c) Mitglieder sonstiger Jugendverbände, d) Sportvereinigungen, welche sich zur Austragung von Wettkämpfen in Steyr befinden, e) Einzelne, nicht organisierte Jugendwanderer, f) Sonstige, über Veranlassung des Bürgermeisters zu kurzfristigem Aufenthalt eingewiesene Personen. SOiLAFSAAL DER JUGENDHERBERGE Die in Kraft stehende Herbergsordnung gibt ein• gehend Aufschluß über die Rechte und Pflichten der Herbergsbesucher; so wird darin die Enthaltung von Al- kohol und Nikotin, sowie größte Reinlichkeit und Ord- nung als selbstverständliche Pflicht von allen Herbergs- besuchern vorausgesetzt. Auf die.Einhaltung der Sperr- stunde wird besonders hingewiesen. Die Benützungsgebühren sind so erstellt, daß es auch den weniger bemittelten Jugendlichen möglich ist, in der Herberge Aufenthalt zu nehmen. Für die Verabreichung eines reichlichen Frühstückes ist ein Betrag von S 2, 50 zu entrichten. Die Übernachtungs- gebühren, die im vorhinein zu bezahlen sind, betra- gen: Für Mitglieder des Österr. Jugendher- bergsringes und des internationalen Ju- gendherbergsver- bandes: Für Nichtmit- glieder: Bis zu 19 Jahren (Studenten bis 25) über 19 bzw. Stu- denten über 25 Jahre S 3, -- S 5, -- S 5, -- s 7, -- Nebengebühren für sämtliche Benützer: Bettwäche-Gebühr für die 1. Nacht S 3, -- • • ab der 2,Nacht S 1; 50 Warmwasserzuschlag pro Nächtigung S 1, -- Heizgebühr pro Nächtigung S 3, -- Jugendorganisationen und Schulleitungen haben, um sich die Unterkunft in der städt. Jug~ndherberge für bestimmte Tage zu sichern, 14 Tage vorher eine schriftliche Anmeldung vorzunehmen. Seit der im September 1955 erfolgten Inbetrieb- nahme der städt. Jugendherberge wurden insgesamt 7 038 Übernachtungen gezählt. 1 273 Besucher waren aus dem Ausland.An erster Stelle stehen die Gäste aus der Deutschen Bundesrepublik. Im übrigen wurden aber Besucher aus fast allen europäischen Ländern, und so- gar einige aus Übersee registriert. Vergleicht man die nachstehende Aufstellung über die Herbergsbesucher, so kann man daraus entnehmen, daß die Inanspruch- nahme der städtischen Jugendherberge eine steigende Tendenz aufweist und in Hinkunft mit einer weiteren Zunahme der Besucher zu rechnen ist, 171

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