Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/10

14 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1959 Magistrat Steyr VerkR-2557/59 Steyr, 17. August 1959 Kundmachung betreffend Änderung bzw. Ergänzung von Verkehrszei- chen auf dem Steinwänd weg in Steyr. Auf Grund des § 4, Abs. 2, lit. d, der Straßen- polizeiordnung vom 27. 3. 1947, BGBl. Nr. 59/1947, wird gemäß § 31, Abs.1. dieser Verordnung vom Ma- gistrat der Stadt Steyr im Einvernehmen mit dem Bun- despolizeikommissariat Steyr angeordnet: § 1 Ab sofort werden die etwa 50 m vor dem Gasthaus Sandmayr am Steinwändweg und am Ende der Schlüs- selhofsiedlung aufgestellten Fahrverbotstafeln für Mo- torräder entfernt und an deren Stelle die Zeichen "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit der Aufschrift auf einer Zusatztafel "Ausgenommen Handwagen und Fahrräder ohne Motor" angebracht. Weiters wird 10 m vor Beginn des Gastgartens Sandmayr (stadtauswärts) das Zeichen "Fahrverbot" aufgestellt. Die Zusatztafel mit der Aufschrift "Zufahrt von Kraftfahrzeugen zum Gastgarten gestattet". welche unterhalb des Verkehrszeichens "Fahrverbot" nördlich des Gasthauses angebracht ist, wird entfernt und durch die Zusatztafel "Ausgenommen Handwagen" ersetzt. § 2 Übertretungen dieser Kundmachung werden nach § 72, Abs. 1. des Straßenpolizeigesetzes unvorgreiflich ei- ner allfälligen gerichtlichen Verfolgung bei Vorliegen eines strafgesetzlichen Tatbestandes sowie der mögli- chen Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche auf Grund des § 72, Abs. 2, des Straßenpolizeigesetzes oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bestraft. Magistrat Steyr VerkR-8155/58 Der Bürgermeister: J. Fellinger Steyr, 17. August 1959 Kundmachung betreffend Erlassung eines Fahrverbotes auf den Wegen zwischen Kaserngasse - Industriestraße und entlang der Rooseveltstraße in Steyr. Auf Grund des § 4, Abs. 2, lit. d, der Straßen- polizeiordnung vom 27. 3. 1947, BGBl. Nr. 59/1947, wird gemäß § 31, Abs. l, dieser Verordnung vom Ma- gistrat der Stadt Steyr im Einvernehmen mit dem Bun- despolizeikommissariat Steyr angeordnet: § 1 Ab sofort werden die Verbindungswege zwischen Indu- striestraße und Kaserngasse in Steyr durch ein allge- meines Fahrverbot, ausgenommen der Anliegeverkehr, gesperrt. Weiters wird der Fußweg östlich der Roose- veltstraße, zwischen Kaserngasse und Schnallentor, für Fahrräder und Mopeds gesperrt. 146 § 2 Übertretungen dieser Kundmachung werden nach§ 72, Abs. 1. des Straßenpolizeigesetzes, unvorgreiflich ei- ner allfälligen gerichtlichen Verfolgung bei Vorliegen eines strafgesetzlichen Tatbestandes sowie der mögli- chen Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche auf Grund des § 72, Abs. 2, des Straßenpolizeigesetzes oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bestraft. Der Bürgermeister: J. Fellinger Magistrat Steyr Ges- 6293/59 Steyr, 29. August 1959 Ehrung von Hausgehilfen. Kundmachung Anträge an das Amt der O. ö. Landesregierung auf Ehrung von verdienten Hausgehilfen können bis 15. Oktober 1959 beim Magistrat Steyr eingebracht wer- den. Der Ehrung können nur Personen teilhaftig wer- den, die, ohne gleichzeitig ihren eigenen Haushalt zu führen oder in einem anderen Berufe tätig zu sein, im Dienste einer einze lnen Person oder einer Familie aus- schließlich Arbeiten hauswirtschaftlicher Art verrich- ten oder verrichtet haben und zu dem Dienstgeber in einem besonderen Treueverhältnis stehen oder standen und im übrigen die in den Richtlinien der 0. ö. Lan - desregierung vom 3. 8. 1959, Folge 34 der Amtli - chen Linzer- Zeitung enthaltenen Bedingungen erfüllen. Auskünfte können im Rathaus, Zimmer 63, oder telefonisch über die Rufnummer 2381. Klappe 26, ein- geholt werden. Der Bürgermeister: Josef Fellinger Wertsicherung Im Monat Juli 1959 betrug der Verbraucherpreisindex I Verbraucherpreisindex II Es ergeben sich somit im Vergleich zum früheren Kleinhandelsindex zum früheren I.ebenshaltungskostenindex Basis April 1945 Basis April 1938 Mitteilungen ÖSTERR. SCHWARZES KREUZ Kriegsgräber fü rsor ge 102,5 102,8 776, 1 900,5 764,8 D as Österr. Schwarze Kreuz sucht für die Samm- lung zur Aufbringung der Mittel zur Pflege und Erhaltung der Kriegsgräber, die in der Zeit vom 31.10. bis 2. 11. d. J. durchgeführt wird, freiwillige Sammler. Meldungen ehestens erbeten an die Kanzlei der Ortsgruppe, Standesamt, Schloß Lamberg.

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