Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/10

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1959 ANKUNFT DES HILFSZUGES DES "NEUEN KURIER" VOR DEM RATHAUS IN STEYR Welch verheerende Schäden tatsächlich verursacht wurden, ist aus den vorliegenden Anträgen auf Gewäh- rung einer Beihilfe zur Behebung der Hochwasserschäden zu ersehen. Bis 11. September wurden im Stadtgebiete Steyr allein 176 Schadensfälle amtlich registriert; die genaue Schadenssumme kann aber erst nach Abschluß der Antragsüberprüfungen festgestellt werden. STÄDTISCHE UNTERNEHMUNGEN - VERLEGUNG DER BETRIEBSLEITUNG D ie Verwaltung der Städtischen Unternehmungen übersiedelt in Kürze in das neue Hochhaus - Färber- gasse 7 und wird mit folgenden Abteilungen das gesamte 1. Stockwerk beziehen: 1) HAUPTKASSA - Alle Ein- und Auszahlungen, gleichgültig um welchen Teilbetrieb es sich hanJelt, werden nach der Übersiedlung dort abgewickelt. Ausgenommen hievon sind lediglich die Blumen- schmuck- und Grabstellengebühren. die nach wie vor in der Geschäftsstelle Kirchengasse 1 angenom- men werden. 2) HAUPTBUCHHALTUNG - Die Hauptbuchhaltung der gesamten Städtischen Unternehmungen, ein- schließlich des Gaswerkes, wird im Hochhaus untergebracht, damit sind alle Agenden des Rechnungs- wesens in der Zentrale vereinigt. 3) VERKEH RSBET RIEB - Die Ausgabe von Monatskarten und Schülerausweisen, sowie die Durchführung von Sonderfahrten wird vom derzeitigen Standort, Kirchengasse 1, in die neuen Büroräume verlegt. Es sind Vorkel1rungen getroffen, daß die Monatskartenausgabe reibungsloser als bisher erledigt werJen kann. 4) WASSERWERK - Alle Agenden Jes Städtischen Wasserwerkes, einschließlich der Gebührenverrechnung, werden in die Zentrale verlegt, es werden auch in technischen Belangen dort alle Auskünfte erteilt. 5) GASWERK - Die Verwaltung dieses Betriebes wird ebenfalls im Hochhaus untergebracht, alle techni- schen Agenden verbleiben beim Werk selbst in der Gaswerkgasse 11, wo auch Schadensmeldungen ent- gegengenommen werden. 6) REKLAMEBÜRO - Auch dieser Betriebszweig wird in das Hochhaus Färbergasse verlegt. IM GESCHÄFTSHAUS KIRCHENGASSE 1 bleibt die Städtische Bestattung mit dem Blumengeschäft, die Urnenfriedhofsverwa ltung und die Einzahlungen von Grabstellen- und Blumenschmuckgebühren. 142

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