Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/9

1959 AMTSBLATl DER STADT STEYR 9 Das 1ST ein Regenmantel 1 ! Ja • auf den altbewährten Kleppermantel ist Verlaß ! ! SPORTHAUS - GEYER STEYR, GRONMARKT 18 TELEFON 3095 ADAM-SEELIG STEFANIE Marktfierantiegewerbe mit Galanterie, - Kurz- und Spielwaren, Wirkwaren, Hausschuhen und Pantoffeln, Kanditen, Bäckereien und Schokoladewaren, Obst, Ge- müse, Lederbekleidungsartikel einschl. Lederhandel Steyr, Schubertstraße 4 EBNER- LIEDLBAUER HEINRICH Fabriksmäßige Erzeugung von Bürsten, Pinseln, Besen aller Art und Holzwaren, sowie Zurichtung von Bürsten- rohstoffen Steyr, Wehrgrabengasse 17 und weitere Betriebsstätte Steyr, Schleifergasse Nr. 1· und 5 KLEIN GERTRUDE Einzelhandelsgewerbe mit Waren ohne Beschränkung mit Ausnahme von Eisen- und Metallwaren, Kolonial- und SpeEereiwaren, Material- und Farbwaren und ge- brannten geistigen Get~änken Steyr, Bahnhofstraße 2 PECHBÖCK HEINRICH Einzelhandelsgewerbe mit Lebens- und Genußmitteln, Putz- und Scheuerartikeln Steyr, Haydngasse 2 SAFRATMÜLLER INGRID Einzelhandelsgewerbe mit Wein und gebrannten geisti- gen Getränken (auch Likören) in Flaschen Steyr, Josef-Wokral-Straße 14 GEWERBEVERPACHTUNGEN PFAFFENWIMMER JOSEF AN STRUTZENBERGER IDA Gast- und ~chankgewerbe gern.§ 16 der GO. lit. b bis g; Betriebsform: Gasthaus Steyr, Berggasse 14 SCHWEIGER MARGARETE AN MA YR JOSEFA Gast- und Schankgewerbe gern.§ 16 lit. b) beschränkt auf die Verabreichung und den Ver- kauf von Mehlspeisen, Schokolade und Bonbons lit. d, e, f und g der Gewerbeordnung Betriebsform: Tagesespresso-Cafe Steyr, Arbeiterstraße 18 ZEINDLINGER JOSEF Gast- und Schankgewerbe gern. § 16 der· GO. lit. b) und lit. c), beschränkt auf den Verkauf von hei- ßen Würstchen und Eierspeise und Ausschank von Wein Betriebsform: Jausen- und Erfrischungsbuffet Steyr, Karl-Punzer-Straße 47 Die im MONAT JULI 1959 erfolgten Konzessions- verleihungen, Gewerbelöschungen und -Rücklegungen können aus redaktionellen Gründen erst in der nächsten Folge dieses Amtsblattes veröJfentlicht werden. Standesamt PERSONEN STANDS FÄLLE Juli 1959 1 m Monat Juli wurden im standesamtlichen Gebur- tenbuch die Geburten von 145 Kindern beur- kundet. Von Steyrer Eltern stammen 53 (28 Knaben und 25 Mädchen), von auswärts 92 Kinder (47 Knaben und 45 Mädchen). Ehelich geboren sind 131, unehelich 14 Kinder. 44 Brautpaare schlossen vor dem hiesigen Standes- amt im vergangenen Monat die Ehe. Zwei Bräutigame sind deutsche, einer ist italienischer Staatsbürger und die Staatsbürgerschaft eines Bräutigams und einer Braut war ungeklärt. Bei 32 Paaren waren beide Teile ledig, bei 3 Paaren ein Teil 'verwitwet, bei 2 Paaren beide Teile verwitwet, bei 7 Paaren ein Teil geschieden. 1m Berichtsmonat wurde im standesamtlichen Ster- bebuch der Tod von 41 Personen beurkundet. Aus Steyr stammten 29 Personen (19 Männer und 10 Frauen), von auswärts 12 Personen (6 Männer und 6 Frauen). Kundmachungen Magistrat Steyr VerkR- 5221/58 Steyr, 31. Juli 1959 Kundmachung betreffend Erlassung eines einseitigen Parkverbotes in der Wachtturmstraße in Steyr. Auf Grund des § 4, Abs. 2, lit. d der Straßenpo- lizeiordnung vom 27. 3. 1947, BGBl. Nr. 59/1947, in der derzeitigen Fassung, wird gemäß § 31, Abs. 1, dieser Verordnung vom Magistrat der Stadt Steyr im Einvernehmen mit dem Bundespolizeikommissariat Steyr angeordnet: § 1 Ab sofort wird für die westliche Seite der Wachtturm- straße in Steyr ein Parkverbot erlassen. § 2 Übertretungen dieser Kundmachung werden nach § 72, Abs. 1, des Straßenpolizeigesetzes unvorgreiflich ei- ner allfälligen gerichtlichen Verfolgung bei Vorliegen eines strafgesetzlichen Tatbestandes sowie der mögli- chen Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche auf Grund des § 72, Abs. 2, des Straßenpolizeigesetzes oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bestraft. Der Bürgermeister: I. V. Michael Sieberer 129

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