Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/8
1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 Die Bauparzellen für die angeführten Bauten wer- den wieder in großzügiger Weise von der Stadt zur Ver- fügung gestellt, das zur Verbauung bestimmte Gelände ist aufgeschlossen, die Wasserversorgungs- und Abwas- serbeseitigungsanlagen werden, soweit sie nicht bereits vorhanden sind, bis zur Vollendung der Bauvorhaben fertiggestellt sein. Mit diesem, in kurzen Zügen aufgezeigten Wohn- baupr~gramm leistet die gemeinnützige Wohnungsge - sellschaft der Stadt Steyr, heute bereits zu den größten gemeinnützigen Bauträgern Oberösterreichs zählend, wieder einen entscheidenden Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot in unserer Heimatstadt. Religionsfondsgründe in Gleink Stand des Rückstellungsverfahrens V erschiedene Pressemeldungen geben Anlaß, auf den derzeitigen Stand des Rückstellungsverfahrens über die noch der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Gründe des Meierhofes Gleink hinzuweisen. Das gegen die Stadt Steyr gerichtete Rückstellungsverfahren wurde nunmehr in erster Instanz mit Erkenntnis abgeschlossen. Dieses trägt der Stadtgemeinde auf, alle wirtschaftlich nicht umgestalteten Grundstücke der Religionsfondstreu- handstelle zurückzustellen und für die wirtschaftlich umgestalteten Flächen den Schätzwert in Höhe von S 679 094, -- binnen 14 Tagen nach Rechtskraft zu be- zahlen. Der weitere Antrag der Treuhandstelle auf Rechnungslegung und Herausgabe der Erträgnisse wurde . hingegen abgewiesen. Für die Berechnung der Ablösesumme der wirt- schaftlich umgestalteten, also vor allem der mit Sied- lungshäusern verbauten Grundstücke, zog die Rückstel- lungskommission das Schätzungsgutachten des Sachver- ständigen Dr. Breitenfellner aus Linz heran. Sie vertritt den Standpunkt, daß die Meierhofgründe infolge ihrer Nähe zur Stadt Steyr und der Tatsache, daß sie heute bereits als Siedlungsland verbaut sind, auch schon im Zeitpunkte der Auflösung des Religionsfonds im Jahre 1940 als Bauerwartungsland anzusehen gewesen wären. Die Schätzpreise schwanken nach diesem Gutachten je nach Lage des Grundes zwischen S 8, - - und S 20, - - je m2. Die Stadtgemeinde Steyr erhob gegen dieses Er- kenntnis wegen Nichtberücksichtigung ihrer bereits im erstinstanzlichen Verfahren gegen die Richtigkeit der Schätzpreisermittlung vorgebrachten Einwendungen Be- schwerde, ebenso die Treuhandstelle wegen der Abwei- sung ihres Herausgabeanspruches bezüglich der Erträg- nisse. Über diese Rechtsmittel wird nunmehr die Rück- stellungsoberkommission beim Oberlandesgericht in Linz zu entscheiden haben. Da es sich bei diesem Prozeß gewissermaßen um das •Musterverfahren• für alle, auch gegen die Rechts- nachfolger derStadtgemeinde anhängigen Rechtssachen handelt, kommt dieser Entscheidung der Rückstellungs- oberkommission eine besondere, über den einzelnen Falle weit hinausreichende Bedeutung zu. Sollte näm- lich die Oberkommission die Ansicht der ersten Instanz über die Bewertung der wirtschaftlich umgestalteten MOBELHALLE LANG Steyr, Schloss Lamberg, Tel. 31 39 Versäumen Sie nicht den Sommer- Räumungsverkauf vom 1.-14. August 1959 Wir bieten Qualitätsbekleidung zu tief reduzierten Preisen. Einmalig für Steyr! KLEIDERHAUS Steyr, E N G E 1 1 MOTOREN - INSTANDSETZUNG MAYERHOfER Tel 27 4 82 Versorgungsheimstr. 2 Z,tlnder-Kurbelwellen•Schlelfwerlc ·Kolben-Zyllnder-Büchsen, Lagerungen ..___Spezial Bronzen-Lagermetalle.____. A 11 e s für den kommenden . SCHULBEDARF bei FIRMA Bo,;,.. '1,it.&e.. STEYR, Bahnhofstr. 1 Telefon 28 9 52 Z .o, sehr geschmackvoll lange frischbleibend BÄCKEREIZACHHUBER Steyr-Münlchhola:, Telefon :1611 BIL~IG- BILLIGER- AM BILLIGSTEN beim Sommer-Räumungsverkauf bei ► tC ► :i • :, d ... ► :, CD vom 1. - 14. August 1959 6 1· EEIM ~llTE~ ll~IJNNEN ·TEl.2/tSl ... III w II: II, ... II: ... Cl ... i 113
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