Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/8

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1959 1. Das Befahren der Neutorbrücke über den Ennsfluß in Steyr wird für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 14 t gestattet. 2. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 8 t dür- fen die NeutorbrUcke nur mit einem Fahrzeugabstand von 50 m befahren. 3. Am GrUnmarkt ist das Halten von Fahrzeugen von den Häusern Nr. 9 und 12 bis zur Neutorbrücke auf beiden Seiten der Fahrbahn täglich in der Zeit von 7 - 19 Uhr verboten. Ausgenommen hievon ist der Platz vor dem Museum, für dessen zur Pfarrstiege liegenden Teil le- diglich ein Parkverbot von 7 - 19 Uhr erlassen wird. 4. Von den Häusern Grünmarkt Nr. 9 und 12 bis zum Stadtplatz ist das Parken nur auf den gekennzeichneten Fahrbahnteilen gestattet. Ausgenommen hievon sind einspurige Kraftfahrzeuge und LKW, für die ein Park- verbot verfugt wird. 5. Vom 1Iauptpost,1mt bis zur Einmündung in die Eisen- gasse wird ein Halteverbot, ausgenommen Fahrzeuge der Post- und Telegraphenverwaltung, verfügt. 6. Übertretungen dieser Kundmachung werden nach § 72 des Straßenpolizeigesetzes unvorgreiflich einer allfäl- ligen gerichtlichen Verfolgung bei Vorliegen eines strafgesetzlichen Tatbestandes sowie der möglichen Geltendmachung privatrechtlicher Anspruche auf Grund des § 72 Abs. 2 des Straßenpolizeigesetzes oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bestraft. 7. Die Kundmachung vom 27. 4. 1959, VerkR-9059/58, durch die Verkehrsverbote ~d -beschränkungen für die Dauer der Reparaturarbeiten an der NeutorbrUcke ver- fügt wurden, und die §§ 7 und 8 der Kundmachung vom 3. 11. 1953, VerkR-4951/53, Uber die Verkehrs- regelung in der Enge-Gasse, am Stadtplatz und am Grünmarkt, treten außer Kraft. Der BUrgermelscer: Josef Fellinger Gewerbeangelegenheiten JUNI 1959 GEWERBEANMELDUNGEN (ERWEITERUNGEN) HEINZL FRANZ JUN. Schuhmacherhandwerk Steyr, Fabrikstraße 26 116 KÖHLER ANTON Metallblasinstrumentenmacherhandwerk Steyr, Dukartstraße 6 BRÜDER KUNZ AG Kleinhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, sowie Kleinhandel mit Parfürmerie, Wasch- und Haushaltsar- tikeln (Zweigniederlassung) Steyr, Enge Gasse 10- DOPPELBAUER OTTO Einzelhandelsgewerbe mit Waren ohne Beschränkung Steyr, Ennser Straße 9 WITTNER FRANZ Handelsgewerbe mit Baumaterialien, soweit dieser Handel nicht an den großen Befähigungsnachweis ge- bunden ist Steyr, Haratzmüllerstraße 74 ING. KRIWANEK HEINRICH Gewerbsmäßige Herstellung und Verlegung von Gummi- und Linoleumbelägen (Gewerbeerweiterung) Steyr, Ringweg 7 "EUROPA VERLAG AG" Einzelhandelsgewerbe mit Elektrowaren, Elektrogeräten, Radioapparaten, Fernsehgeräten, Bestandteilen und Zu- behör zu vorangeführten Artikeln, ferner mit Artikeln der Photobranche, optischen und feinmechanischen Ge- räten (Gewerbeerweiterung- Zweigniederlassung) Steyr, Färbergasse 2 AMANN GERTRUDE I Einzelhandelsgewerbe mit Baustoffen, soweit dieser Handel nicht an den großen Befähigungsnachweis ge- bunden ist Steyr, Fischhubweg 30 HUBER MAXIMILIAN Fleischhauer und -selchergewerbe, eingeschränkt auf den Betrieb einer Verkaufsstelle Steyr, Ennser Straße 9 TREBER KARL Gewerbe der Erzeugung von Selbstrollern und der Ver- legung von Bodenbelägen aller Art Steyr, Eisenstraße 18 TREBER KARL Handelsgewerbe (Klein- und Großhandel) mit Waren ohne Beschränkung Steyr, Stadtplatz 16 LICHTENBERGER JOSEF Landmaschinenhandelsgewerbe Steyr, Ennser Straße 24 AUER MARIANNE Einzelhandelsgewerbe mit Lebensmitteln aller Art Steyr, Grünmarkt 23 AUSGEFOLGTE GEWERBESCHEINE (BESCHEIDE ÜBER GEWERBEERWEITERUNGEN UND WEITERE BETRIEBS- STÄTTEN) SCHODL FERDINAND Fleischergewerbe, beschränkt auf eine Verkaufsstelle Steyr, Kepplerstraße 4a

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