Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/8

1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 festzustellen und beantragen dort, wo es nottut, die zur Verhütung von Unterernährung, Verwahrlosung oder Ra- chitis, erforderlichen Beihilfen aus öffentlichen Mitteln. In den städtischen Mutterberatungsstellen we rden auch die filr die Krankenkassen erforderlichen Stillbe- stätigungen ausgestellt. Die Kosten dieser filr die Miltter und Kinder so segensreichen Einrichtung trägt ausschließlich die Stadt- gemeinde Steyr; sie betrugen im Jahre 1958 S 38 000, - - . Diese Ausgabe ist jedoch lohnend angelegt, wenn man bedenkt, wie förderlich sich das vorbeugende Wir- ken der Mutterberatungsstellen für die _Gesunderhaltung unserer kleinen Erdenbürger auswirkt und wie wichtig das rechtzeitige Erkennen von Erkrankungen oder Ge- brechen fur das spätere Wohlergehen eines Kindes ist. AUF DER BABYWAAGE•••••• Zum Abschluß werden noch kurz die Beratungs- stunden in den einzelnen Mutterberatungsstellen ange- führt: Städt. Gesundheitsamt, Redtenbachergasse Nr. 3 jeden Dienstag von 14, 00 bis 16, 00 Uhr Wasservilla, Wehrgrabengasse Nr. 24 jeden Mittwoch von 14, 00 bis 16, 00 Uhr Städt. Zentralaltersheim, Hanuschstraße 1 jeden Donnerstag von 14, 00 bis 16, 00 Uhr Neue Schule Ennsleite, Otto-Glöckl-Straße Nr. 6 jeden Dienstag von 14, 00 bis 16, 00 Uhr Städt. Kindergarten Plenklberg, Karl Punzerstraße Nr. 1 jeden Dienstag und Donnerstag von 14, 00 bis 16, 00 Uhr. INHALTSVERZEICHNIS Aus dem Gemeinderat Aus dem Stadtrat Neue Wohnbauten fur Steyr Religionsfondsgrilnde in Gleink Die städt. Mutterberatungsstellen Amtliche Nachrichten S2 S 2 - 3 S 3 - 5 S 5 - 6 S 6 - 7 S 7 - 11 Plastikbodenbelag "PEGULAN" --, ■ DER PFÄLZISCHEN PLASTIK-WERKE IST DER BELAG FOR IHRE. WOHN GESTALTUNG, 150 CM BREIT, FAST UNVERWOSTLICH .... NUR WASCHEN nicht wachsen ( dies schadet ) DAHER BILLIGSTE PFLEGE U. DOCH IMMER SAUBER, TRITT- FEST, IN FARBFREUDIGEN MU- STERN STETS LAGERND BEI · irektimporfeu, Franz HASSELBERGER ST EV R Für den Urlaub . . . Sonnenschutzöl sowie alle Kosmetikartikeln der PARFl::JMERIE. ENGE 2 AUTOWASCHBl::JRSTEN der lüRSTENFABRIK ~ ].o.&el ~ '"'STEYR, Wehrgrabengasse 17 AMTLICHE NACHRICHTEN Kundmachungen Magistrat Steyr VerkR-9059/1958 Steyr, 24. Juni 1959 Verkehrsbeschränkungen für die Neutorbrilcke und den Grilnmarkt in Steyr Kundmachung Auf Grund des § 4 Abs. 1 lit. 2 der Straßenpoli- zeiordnung in der derzeit geltenden Fassung wird ge- mäß §§ 6 und 31 Abs. 2 leg. cit. im Einvernehmen mit dem Bundespolizeikommissariat Steyr mit Wirkung vom 26. 6. 1959 bis auf weiteres angeordnet: 115

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