Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/5

1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 restaurant der Bürgerlichen Brauerei Steyr (Linzer Brau- erei) gegen Leistung eines verlorenen Baukostenzu- schusses und gegen Übereignung eines Grundstückes zu übertragen. Ferner wurde dem Abschluß eines Grundtausch- vertrages zwischen der Stadtgemeinde Steyr und den Ehegatten Josef und Josefa Landerl zugestimmt. Außer- dem - vergab der Stadtrat folgende Aufträge: Lieferung von Fußbodenbelägen im Hochhaus Färbergasse, An- kauf von Kabeln und Armaturen für die städtische Straßenbeleuchtung, Planung der gärtnerischen Ge - staltung des Volksbadgeländes, Ausführung der Be - schlagarbeiten an den Kabinentüren, Versetzung der Betonzaunsäulen um das Badgelände sciwie die Liefe- DIE rung der Schwachstromanlage für das Volksbad, Be- stellung von verschiedenen Einrichtungsgegenständen und von Gartenmöbeln für das Taborrestaurant. Die Städtischen Unternehmungen wurden er- mächtigt, für ihre im Hochhaus Färbergasse zu be- ziehenden Büroräume eine Fernsprechanlage anzukau- fen. Der Stadtrat gewährte überdies dem Österreichi- schen Krebsforschungsinstitut eine Subvention von S 5 000,- --. Schließlich entschied er noch über eine Berufung in einer Baurechtssache und erledigte die laufenden Gewerbeangelegenheiten. GEMEINNOTZIGE WOHNUNGS - GESELLSCHAFT DER STADT STEYR TÄTIGKEITSBERICHT ach Beendigung des zweiten Weltkrieges sah sich die Stadtverwaltung vor das Problem gestellt, der übergroßen, durch kriegsbedingte Zerstörungen und das Ansteigen der Bevölkerungszahl verursachten Wohnungsnot mit geeigneten Maßnahmen entgegenzu- treten. Vorerst vergab die Stadtgemeinde alljährlich namhafte Darlehen zu äußerst günstigen Bedingungen an gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften in Steyr, die mit Hilfe dieser Mittel zahlreiche Wohnungen er- stellten. Da aber Genossenschaften, ihrem rechtlichen Wesen entsprechend, bei der Wohnungsvergabe weit- gehend auf ihre Mitglieder beschränkt sind, konnten bei dieser Art der Wohnraumbeschaffung nicht immer die dringendsten Fälle ausreichend berücksichtigt wer- den. Die Stadtgemeinde Steyr entschloß sich daher im Jahre 19_51, selbst wieder aktiv in größerem Umfange am Wohnw1gsbau teilzunehmen, dabei jedoch organisa- torisch neue Wege durch Gründung einer eigenen ge- meinnützigen Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschreiten. Die Gründung eines eigenen gemeinnützigen Wohnungsunternehmens erschien zweckmäßig, um sich die Vorteile zu sichern, die sol- chen Unternehmen unter anderem in Form steuer- und gebührenrechtlicher Begünstigungen sowie der Teilnah- me an Förderungsaktionen des Bundes und Landes ge- währt werden. Die Betriebsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet im Gegensatz zur genos- senschaftlichen Organisationsform überdies die Mög- lichkeit, bei der Wohnungsvergabe nicht auf einen be- stimmten Personenkreis beschränkt zu sein, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf über den Wohnraum zu verfügen. .. .. ~ .. .. SLÜH1'LMOIO& lt STlto l-1 ED LU n GS - GE&l,T TAl CII L-R 1{D TA BOL 63

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