Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/5
2 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1959 Aus dem Gemeinderat A m 23. III. 1959 wurde die 17. ordeijtliche Ge- meinderatsitzung unter dem Vorsitz des Bürger- meisters Josef Fellinger abgehalten• . Zu Beginn der Sitzung nahm dieser die Angelo- bung des Professors Stefan Radinger als Gemeinderat vor, der anstelle des ausgeschiedenen Gemeinderates Pönisch von der SPÖ nominiert wurde. Über Antrag der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) wurde Gemeinderat Friedrich Stahlschmidt zum Stellvertreter des erkrankten Stadtrates Professor Anton Neumann bestellt; er wird für die Dauer der Verhinde- rung dessen Funktionen im Stadtrat und in den diversen . Gemeinderatsausschüssen ausüben. Des weiteren wur- den auch in der Disziplinaroberkommission beim Ma - gistrate Steyr Besetzungsveränderungen vorgenommen; den Vorsitz übernimmt Bürgermeister Josef Fellinger, als stellvertretenden Vorsitzenden bestellte der Gemein- derat Bürgermeister-Stellvertreter Michael Sieberer und als Beisitzer Stadtrat Alois Besendorfer. Professor STEFAN Die Verfügung des BUrgenneisters der Stadt Steyr vom 1. 4. 1935, wonach auf Grund des § 6 des Einge- meindungsubereinkommens hinsichtlich der Ortschaften Neuschönau, Jäge rberg und Ramingsteg in das Stadtge- biet Steyr die öffentlichen Abgaben, Umlagen und der- gleichen in diesen Stadtteilen bis auf weiteres im bis- herigen Umfange aufrecht bleiben, wurde als teilwei- se überholt außer Kraft gesetzt. Der für ein Gebiet der Katastralgemeinde Hinter- berg, welches im Osten vom Mllnicbholzweg, im Sil- den vom Ramingbach, im Westen vom Ennsfluß und im Norden von der Hangkrone des MUnichholzplateaus begrenzt wird, mit Gemeinderatsbeschluß vom 25. 9. 1958 erstellte Teilbebauungsplan wurde nach Maßgabe der Planunterlagen des Stadtbauamtes nunmehr rechts- kräftig festgestellt. Des weiteren wurde im Zusammen- hang mit dem bevorstehenden Abbruch und Neubau der Schwimmschulbrücke eine befristete Bausperre für die nähere Umgebung verhängt: dies hat zur Folge, daß vorläufig keine Bekanntgabm von Fluchtlinien erfolgen und Neu-, Zu-, oder Umhauten llnd Grundteilungen nicht oder nur insoweit bewilligt werden, als sie die Durchführung des beabsichtigten Brückenneubaues nicht RADING ER neuer Gemeinderat der Stadt Steyr F Ur die durch Ausscheiden eines Mitgliedes freigewordene Funktio~ eines Steyrer Gemeinderates wurde Professor Stefan Radinger von der SPÖ namhaft ge- macht. Die Angelobung fand in der Gemeinderatsitzung am 23. 3. 1959 statt. Professor Radinger, der im 45. Lebensjahr steht, ist seit 1938 am Bundesr~al- gymnasium in Steyr tätig und unterrichtet Latein und Englisch. Seine Berufserfahrung wird ihm bei seiner Tätigkeit im Schul- und Kulturausschuß besonders zunutze kom- men; er ist auc~ Mitglied des gemeinderätlichen Bauausschusses. Besonders hervorzuheben ist der Beschluß des Ge- meinderates, mit Wirkung vom 1. 4. 1959 die Fürsor- geleistungen an die Befürsorgten des Bezirksfürsorge- verbandes Steyr-Stadt zu erhöhen. Dies bringt diesem Personenkreis eine Aufbesserung ihres Einkommens von monatlich zwischen S 25, -- und S 50, -- pro Person und bedeutet eine Besserstellung gegenüber den Befür- sorgten anderer Gemeinden. Diese über die allgemei- nen Richtsätze hinausgehenden freiwilligen Leistungen der Stadtgemeinde Steyr erfordern einen jährlichen Mehraufwand von S 150 000, --. Der Gemeinderat beschloß ferner die Aufnahme eines Darlehens bei der Sparkasse in Steyr von S 6, 6 Millionen und dessen Konvertierung an die Gemein- nützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr zwecks Finanzierung des Hochhausbaues in der Färbergasse. Die Haftung für einen von der Österreichischen Creditinsti!ut-AG Wien an die Gasversorgungsgesell- schaft mbH Steyr gewährten Erweiterungskredit in der Höhe von S 350 000, - - wurde ebenfalls übernommen. Ebenso stimmte der Gemeinderat dem Verkauf der ·städtischen Grundparzelle 1222/25, Katastralgemeinde Steyr, an die Ehegatten Alois und Anna Beer sowie der Anschaffung einer Universalschneefräse Marke •snow- boy• zum Preise von S 84 910, -- zu. 62 erschweren oder verhindern. Diese beiden Beschlüsse werden auch noch amtlich kundgemacht werden. Schließlich genehmigte der Gemeinderat noch die Abrechnung der Kosten des 1. Jahrganges dieses Amtsblattes und eine Erweiterung der Reisegebühren- vorscbriften 1955, wodurch die für Landesbeamten geltenden Bestimmungen auch auf Dienstreisen der Bediensteten und Funktionäre der Gemeinde Steyr anzuwenden sind. Aus dem Stadtrat • • • • 1 n der am 17. 3. 1959 unter dem Vorsitz des Bür- germeisters Josef Fellinger abgehaltenen 86. or- dentlichen Stadtratsitzung wurde beschlossen, das ge- meindeeigene Nebengebäude des Rathauses, Stadtplatz Nr. 25, nach den Plänen des Zivilarchitekten Dipl. Ing. Heinrich Dunkl umzubauen. Die näheren Einzel- heiten hierüber werden in einem gesonderten Artikel behandelt werden. Der Stadtrat beschloß weiters, das Belieferungs- recht für Bier und alkoholfreie Getränke für das Tabor-
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