Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/2

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1959 ·.:::'-~. il K. f~· ''"·;;,J ~ :c~~:~ . ~ :_,,..n,•.· "~": .. "':. .. ,\ . - Mötelho. e KtoK La.Kg Schloß Lamberg e Die FIiiaie: Stadtpl. 34, QUALI'l'ÄTSMÖBEL aus Sleyrs ältestem Möbe/lachgeschiilt ZYLINDER-KURBEL- WELLENSCHLEIFWERK KOLBEN, ZYLINDERB0CHSEN, NEU - LAGERUNGEN, VENTILE, ROL LENGELAGERTE KURBEL WELLEN UND PLEUEL JOSEF M·AYERHOFER STEYR' Versor.gungsheimstr. 2 T I f e e on 27 4 82 DER MODERNE Gasherd MIT AUTOMATISCHER WÄRMEREGULIERUNG DURCH THi:RMOSTAT 20 i,,;•~{ ,,, A~ ~-------'\ ~! 1 8 WÄRMESTUFEN f0R DAS BACKROHR genaueste Regulierung und SPARSAMSTER BETRIEB MODERNSTE GASGERÄTE ALLER ART BIS ZU 24 MONATSRATEN GASWERK STEYR STADTPLATZ 5, Telefon 3215 Kundmachungen Magistrat Steyr Wahl 1/59 Steyr, 15. Jänner 1959 Kundmachung betreffend Auflage der Stimmliste 1959. Gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1956 über die Führung ständiger Wählerver- zeichnisse (Stimmliste), BGBl. Nr. 271/56, wird kund gemacht: In der Zeit von Sonntag, den 1. Februar 1959,bis einschließlich Dienstag, den 10. Februar 1959 .liegt die Stimmliste für das Stadtgebiet Steyr im Wahlrefera.t, Rathaus, 4. Stock, Zimmer 125, während der Amts- stunden zur öffentlichen Einsicht auf. In dieser Stimmliste sind alle Personen enthalten, die am 31. Dezember 1958 in Steyr ihren ordentlichen Wohnsitz hatten, das 20. Lebensjahr vollendeten, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen waren. Außerdem wird vor Beginn der Einsichtsfrist in je- dem bewohnten Hause in Steyr an einer den Hausbewoh- nern zugänglichen Stelle (Hausflur) eine Kundmachung, welche die Namen der in der Stimmliste eingetragenen Personen in alphabetischer Reihe geordnet enthält, angeschlagen. Innerhalb diese, Einsichtsfrist kann jedermann in die Stimmliste Einsicht nehmen und da·,on Abschriften und Vervielfältigungen herstellen. Ebenfalls innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Stimmberechtigte unter An,- gabe seines Namens und der Wohnadresse wegen Nicht - aufnahme vermeintlich Berechtigter oder wegen Auf - nahme vermeintlich Nichtberechtigter schriftlich, mündlich oder telegraphisch beim Wahlreferat Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen beim Wahlreferat noch vor Ablauf der Einsichtsfrist einlangen. Magistrat Steyr Zl. 2597 /1952 Steyr, 6. Dezember 1958 Teilbebauungsplan Nr. 1/1954 für ein Teilgebiet der Katastral- gemeinde Hinterberg; Kundmachung: Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sit- zung vom 25. November 1958 den mit Gemeinderatsbe- schluß vom 30. Mai 1958 nach Maßgabe der Planunter- Jagen des Stadtbauamtes vom 17. 10. 1957 genehmigten Teilbebauungsplan Nr. 1/1954 für ein Teilgebiet der Katastralgemeinde Hinterberg, welches im Westen von der Haager Straße, im Osten von der Bahnlinie St. Va- lentin - Kastenreith, im Süden vom Kugellagerweg und im Norden von der Landesgrenze gegen Niederösterreich begrenzt ist, gemäß Art. 5, Abs. 1 und 2 des Landesge- setzes vom 11. 2. 1947, LGBI. Nr. 9, in Verbindung mit § 1 des Landesgesetzes vom 11. 2. 1947, LGBI. Nr. 10, festgestellt. 1 Die gegen den Teilbebauungs'plan erhobenen Ein- wendungen wurden als unbegründet zurückgewiesen. Der Bürgermeister: Josef Fellinger

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