Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/2
1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 CHRISTKINDL A lljährlich zur Jahreswende gewinnt Christkindl bei Steyr durch die Errichtung eines Sonderpost- amtes und die Herausgabe einer Weihnachtsbrief- marke eine über die Grenzen unserer Heimat hinausge- hende Bedeutung. Nicht zu Unrecht wird das Inte1esse der Öffentlichkeit auf die am Rande unseres Stadtgebie- tes gelegene kleine Kirche zu Christkindl gelenkt, die zu den Meisterwerken des Hochbarocks in Österreich zählt. Berühmte Künstler, wie Carl Antonio Carlone Jakob Prandtauer, Karl von Reslfeldt und Karl von Loth , wirkten am Bau, der 1706 begonnen wurde, mit. Der jüngeren Generation wird es vielleicht nicht mehr bewußt sein, daß Christkindl erst 1938 zu Steyr gekommen ist. Um die künftige Ausweitung unserer Stadt nicht zu hemmen, entschloß man sich damals BEI STEYR einvernehmlich mit der Gemeinde Garsten, ca. 204 ha Grundflächen, vorwiegend im Bereiche von Christkindl, der Stadt Steyr einzugemeinden. Als Entschädigung wur- de von der Stadtgemeinde Steyr eine Ablöse von RM 35 000, - - geleistet und ein Wegmacher in den städti- schen Dienst übernommen. Außerdem mußte sich die Stadtgemeinde Steyr verpflichten, die Verpflegskosten fnr drei Alterspfleglinge, die aus der Gegend von Christ- kindl stammten und im Versorgungsheim Garsten unter- gebracht waren, zu tragen. Mit diesen Leistungen erwarb die Stadtgemeinde Steyr nicht nur ein neues Siedlungsgebiet sondern fngte ihrem reichen Schatz an kulturellen Werten auch das der Kirche s. Maria Rotonda in Rom nachgebildete Gotteshaus von Christkindl hinzu. AUFLAGE DER ST I iMMLISTE am 1. Februar 1959 A n Stelle des bei jeder Wahl aufzulegenden Wäh- lerverzeichnisses wird entsprechend den Bestim- mungen des Stimmlistengesetzes vom Jahre 1956 nunmehr alljährlich eine Stimmliste in der Zeit vom 1. bis 10. Februar aufgelegt. Die Auflage erfolgt dieses Jahr im Rathaus. Wahlreferat, 4. Stock, Zimmer 125, Einsicht kann während der Stunden des Parteienverkehrs genommen werden. Außer dieser Auflage wird in jedem bewohnten Hause in Steyr eine namentliche Aufstellung der in der Stimmliste eingetragenen Hausbewohner angeschlagen, um diesen die direkte Einsichtnahme in die Stimmliste zu ersparen. Damit erwächst aber auch jedem Wahlberechtig- ten die staatsbürgerliche Pflicht, sich davon zu über- zeugen, ob er in der Stimmliste aufscheint. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann er während der oben ange- führten Zeit beim Wahlreferat schriftlich oder telegra- phisch Einspruch erheben. Es steht überdies jedem wahl- berechtigten auch das Recht zu, Einspruch zu erheben, wennNamen anderer Hausbewohner, die wahlberechtigt sind, nicht aufscheinen oder Namen von Personen in der Hauskundmachung angeführt sind, die nicht mehr im Hause ihren Wohnsitz haben, Jeder Wahlberechtigte kann weiters Einspruch erheben, falls Personen in der Stimm- liste angeführt sind, bei denen Wahlausschließungsgrün- de vorliegen. Die Namen der einspruchserhebenden Per- sonen unterliegen dem Dienstgeheimnis und dürfen nicht bekanntgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jecler Wahlberechtigte bei einer im kommenden Jahre ausge- schriebenen Nationalrats-, Landtags- oder Gemeinde- ratswahl nur dann stimmberechtigt ist, wenn er in der Stimmliste vom 1. Februar aufscheint. Lediglich Perso- nen, die nach dem 10. 2. 1959 nach Steyr zuziehen, werden nachträglich aufgenommen. Viehzählung 1958 VIEHZÄHLUNG 1958 Die am 3. 12. 1958 durchgeführte Viehzählung im Stadtgebiet erbrachte im Vergleich zu den Jahren 1938 und 19•5 folgende Ergebnisse: 1938 1945 1958 Veränderungen zu 1938 Pferde 250 240 74 - 176 Rinder 1 091 689 769 - 322 Schweine 2 352 568 1821 - 531 Schafe 8 108 28 20 Ziegen 578 278 431 - 147 Federvieh 9 989 2 744 10 033 44 Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde Steyr, Schriftleitung: Steyr, Stadtplatz Nr. 27, Tel. 2381. Für den Inhalt verantwortlicher.?chriftleiter: Magistratsdirektor Dr. Karl Enzelmüller. Druck: Stadtgemeinde Steyr. Inseratenannahme: Osterreichische Berglandwerbung, Steyr, Leharstraße 11, Tel. Nr. 3677. 17
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