Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/1
1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 2, 3 Mi-11. Schilling. Dieser Abgang betrifft jedoch nur den außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen von 21, 3 Mill. und Ausgaben von 23, 6 Mill. Schilling. Der ordentliche Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je 72, 6 Mill. Schilling ist ausgeglichen. Die im außer- ordentlichen Haushalt vorgesehenen Vorhaben können daher nur insoweit getätigt werden, als hiefür Bedeckung vorhanden ist. Es ist jedoch zu hoffen, daß durch Ein- sparungen und event, Mehreinnahmen im Laufe des Wirtschaftsjahres die volle Bedeckung für den notwen- digen Aufwand des außerordentlichen Haushaltes gefun- den werden kann. Das Ausgabenvolumen ist seit dem Jahre 1957 im Sinken begriffen. Während die Jahresrechnung 1957 noch Gesamtausgaben von 125 Mill. Schilling aufwies, konnten für das Jahr 1958 nur mehr 114 Mill. Schilling uncf für das Jahr 1959 nur 96, 2 Mill. Schilling an Ge- samtausgaben veranschlagt werden. Es erfolgte somit ein~ Verminderung des Ausgabenvolumens um 23, 8 "/o. Dies ist vor allem auf einen verminderten Gewerbesteu- erertrag zurückzuführen. Erstmalig sieht sich die Stadtge- meinde seit einer Reihe von Jahren zur Aufnahme von Darlehen genötigt, um das Wohnbauprogramm erfüllen zu können. Auch diesmal galt es bei der Erstellung des Voran- schlages größte Sparsamkeit, bei den Verwaltungsausga- ben zugunsten investitionsfördernder Ausgaben zu üben. Es konnte im ordentlichen Haushalt ein Haushaltsaus- gleich erzielt werden, wobei festzustellen ist, daß es möglich war, Haushaltsmittel in der Höhe von 11, 2 Mill. Schilling dem außerordentlichen Haushalt zur Teildeckung außerordbntlicher Vorhaben zuzuführen. Daraus ist zu ersehen, daß die Finanzgebarung, wie sie der Voranschlag aufweist, als günstig zu bezeichnen ist. Voraussetzung ist aber, daß ein eventuell neuer Fi- nanzausgleich oder sonstige · erst im Laufe des Jahres 1959 wirksam werdende und derzeit noch nicht feststell- bare finanzrechtliche Auswirkungen das vorgesehene Budget nicht wesentlich ungünstig beeinflussen. Das Fi- nanzausgleichsgesetz ist mit _31. 12. 1958 außer Wirk- samkeit getreten und ist an dessen Stelle bis heute noch kein neues Finanzausgleichsgesetz getreten. Bei der Voranschlagserstellung konnte daher nur die finan- zielle Auswirkung nach dem bisherigen Finanzausgleichs- gesetz aufgenommen werden. Um ja nicht den Haus- haltsausgleich zu gefährden, wird somit im Jahre 1959 der Abwicklung des Votanschlages besonderes Augen- merk zuzuwenden sein. Die Steuern einschließlich der Abgabenertrags- anteile und Gebühren mit zusammen 78, 3 "/oder Ein- nahmen des ordentlichen Haushaltes sind die Haupt - einnahmsquelle. Wie schon erwähnt, zeigt jedoch vor allem die Gewerbesteuer einen starken Rückgang. Wäh- rend die Rechnung 1957 noch einen Ertrag von 58, 4 Mill. Schilling ausgewiesen hat, kann im Jahre 1959 nur mehr mit einem Betrag von 37 Mill. Schilling ge- rechnet werden. Den eigentlichen Steuereinnahmen einschließ- ·lich der Abgabenertragsanteile von S 53, 1 Mill. stehen folgende Umlagen und Ste uercnt- nahmen als Ausgaben gegenüber: Gewerbesteuerspitzenausgleich (zugunsten anderer Gemein- . den Oberösterreichs) S 8, 6 Mill. Gewerbesteuerausgleich zwischen Wohngemeinden und Betriebsgemeinden S 0, 7 Mill. Landesumlage S 2, 2 Mill. Familienlastenausgleich S 0, 6 Mill. Ersätze für Ausgleichszulagen an das Land nach dem Allgem. Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und dem gewerblichen Selbständigen- Pensionsversiche- rungsgesetz (GSPVG) S 3, 9 Mill. Gemeindebeitrag für die Pen- sionsversicherun.gsanstalt der Gewerbetreibenden S 2, 2 Mill. Beitrag an den o. ö. Kran- kenanstaltssprengel nach dem Krankenanstaltsge- setz S 0, 8 Mill. S 19, - Mill. Der Nettosteuerertrag beträgt daher S 34, 1 Mill. ORDENTLICHER HAUSHALT Von den Gesamtausgaben des ordentlichen Haus- haltes von 72, 6 Mill. Schilling entfallen auf den Per- sonalaufwand S 17, 4 Mill. (24 "/o), auf den laufenden Sachaufwand :(Allgem. Amtserfordernisse, . Gebäude - erhaltungs- und Gebäudebenützungskosten einschl. der gemeindeeigenen Wohnhäuser und sonstigen Zweck- aufwand) S 13, 3 Mill. (18, 3 "/o), auf einmalige Aus- gaben S 3, 5 Mill. (4, 7 "/o), auf den Finanzaufwand ( Zuführung an Rücklagen, Darlehenstilgung, Spesen aus dem Zahlungsverkehr usw.) S 1, 7 Mill. (2, 4 "/o), auf Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge an Gebiets- körperschaften S 20, 4 Mill. (28, 1 "/o). auf Vergütun- gen zwischen Hoheitsverwaltung und wirtschaftl, Einrich- tungen S 5, 1 Mill. (7, 1 "/o) und an Zuführung an den außerordentlichen Haushalt S 11, 2 Mill. (15, 4 "/o). 0 GRUPPE O "ALLGEMEINE VERWALTUNG" Diese Gruppe umfaßt den Kostenaufwand für ver- schiedene Dienststellen der Hoheitsverwaltung, wie für die Magistratsdirektion, die Hauptverwaltung, das Sta- tistische Amt und Wahlamt, das Standesamt, die All- gemeine Bezirksverwaltung und Gemeindevertretung. Die Ausgaben in dieser Gruppe betragen S 6 Mill., die Einnahm.eo S 0, 5 Mill. Es handelt sich in dieser Grup- pe durchwegs um Pflichtausgaben der Gemeinde. 3
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