Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/1

2 AMTSBLATl DER STADT STEYR 1959 D n· der Gemeinderatsitzung am 22. 12. 1958 wur- den vor allem der Voranschlag der Stadtgemein- de Steyr für das Jahr 1959 und das Brückenproblem be - handelt. · Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Fellinger die Mitglieder des Gemeinderates über den Zustand der Stahlbrücken über die Steyr und Enns und versicherte, daß alles unternommen wird, um ehestens Abhilfe 'zu schaffen. Die Gutachten der Fachleute lie- ßen keinen Zweifel darüber bestehen, daß sie jede Ver- antwortung für die Tragkraft der Flußübergänge in Zwi- ~chenbrücken ablehnen. Um den Verkehr im unbedingt notwendigen Ausmaß aufrecht erhalten zu können, muß- ten daher vom Magistrat Steyr im Einvernehmen mit dem Bundespolizeikommissariat Steyr einschneidende Beschränkungen erlassen werden. (Nähere Einzelheiten über das Brückenproblem finden Sie im Inneren des Amtsblattes) [> FOI'O-THEM D er Voranschlag umfaßt den ordentlichen und au- ßerori;ientlichen Haushalt, die Wirtschaftspläne · der Städt. Unternehmungen und der Krankenfür- sorgeanstalt der Stadt Steyr. Weiters enthält er die Ge- barung der von der S"tadtgemeinde zu verwaltenden selb- ständigen Stiftungen, den Dienstpostenplan, verschiede- ne Nachweisungen, die das Vermögen der Stadtgemein- de betreffen, und schließlich nachrichtlich den Wirt- 2 FOTO-THEM ll ber den Voranschlag der Stadtgemeinde Steyr für das Finanzjahr 1959 referierte der Finanzreferent Stadtrat Schanovsky. Nach einer kurzen Erläuterung zum Nachtragsbudget 1958 zergliederte er den Haus- halt splan für das kommende Jahr, dessen wichtigste Bestimmungen im Anschluß wiedergegeben werden. <J schaftsplan der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr GesmbH. Wie aus der auf der ersten Seite des Amtsblattes befindlichen Übersicht zu ersehen ist, weisen der ordentliche und außerordentliche Haushalt zusam- men Gesamteinnahmen von 93, 9 Millionen Schilling aus, denen Gesamtausgaben von 96, 2 Millionen Schil- ling gegenüberstehen. Es besteht s~mit ein Abgang von

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