Amtsblatt der Stadt Steyr 1959/1
1959 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 DAS BUNDESVERFASSUNGSGESETZ OBER Münichholz A m 16. 12. 1958 hat der Nationalrat nachstehen- des Bundesverfassungsgesetz, betreffend die Än- derung der Grenze zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich beschlossen: "§ 1. Die Landesgrenze zwischen den Bundeslän- dern Niederösterreich und Oberösterreich verläuft künf- tighin nach dem großen Bogen des Ennsflusses bei Steyr östlich der Höhenkote 280 von der Flußmitte (Flußpar- zelle Nr. 509/2) vorerst in westöstlicher Richtung, und zwar entlang der Nordgrenze der Grundparzelle Nr. 300/2, übersetzt die Straßenparzelle Nr. 497 und führt sodann entlang der nördlichen Begrenzung der Grund- parzelle Nr. 1/1 bis zur <:,rundparzelle Nr. 1/2. Die Grenze verläuft weiter inöstlicherRichtung entlang der nördlichen Begrenzung der Grundparzelle Nr. 1/2 bis zur Grundparzelle Nr.1/1 und sodann weiter in östlicher Richtung entlang der restlichen nördlichen Begrenzung der Grundparzelle Nr. 1/1. Die Grenze führt sodann entlang der nördlichen Begrenzung der Grundparzellen Nr.163/2, 16, 2 und 3, überschreitet die Wegparzelle Nr. 282/3 und verläuft weiter entlang der nordöstlichen Begrenzung der Grundparzelle Nr. 21. Die Grenze nimmt nunmehr ihren Verlauf in südlicher Richtung entlang der östlichen Begrenzung der Waldparzellen Nr. 37 /1, 37 /2, 37 /3, 62, 70 und 105. Die Grenze folgt weiter in nach Westen leicht ausholendem Bogen der östlichen Begrenzung der Waldparzelle Nr. 106 so- wie der Grundparzellen Nr. 107/1, 118/2, 107/3 und 188. Nach Überquerung der Voralpen- Bundesstraße (Stra- ßenparzelle Nr. 270/1) führt die Grenze der nordöstli- chen Grenzlinie der Grundparzelle Nr. 185/1 entlang bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt und folgt nunmehr in nahezu rechtem Winkel zu ihrem bisherigen Verlauf der Südostgrenze des vorbezeichneten Grundstückes bis zur Mühlbachparzelle Nr. 287 /2. Nach Überquerung des Mühlbaches verläuft die Grenzlinie entlang der öst- lichen Begrenzung der Grundparzelle Nr. 195 und nach Überschreitung der Straßenparzelle Nr. 267 /1 weiter entlang der östlichen Begrenzung der Grundparzelle Nr. 173/1, welche südlich an den Ramingbach stößt. In der Mitte des Ramingbaches trifft die neue Grenzlinie auf den bisherigen Grenzverlauf und folgt diesem nunmehr wieder flußaufwärts. § 2. Die im § 1 angeführten Bach-, Fluß-, Grund-, Straßen-, Wald- und Wegparzellen sind Par- zellen der vormals zur Gemeinde Behamberg gehören- den Katastralgemeinde Hinterberg. § 3. (1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt - unbeschadet der zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetze der Bundeslän- der Niederösterreich und Oberösterreich - rückwirkend mit 1. Mai 1945 in Kraft. (2) Mit seiner Vollziehung ist die Bundesre- gierung betraut. " Diese Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 291/58, ausgegeben am 30.12. 1958, wurde vom Bun- despräsidenten Dr. Schärf, Bundeskanzler DDr. h. c. Ing. Raab, Vizekanzler Dr. Pittermann, und den Bundesmi- nistern Helmer, Dr. Tschadek, Dr. Drimmel, Proksch, Dr. Kamitz, Thoma, Dr. Bock, Dipl. Ing. Waldbrun- ner, Graf und DDr. h. c. Dipl. Ing. Figl unterzeichnet. Ausschreibung Magistrat Steyr Bau 6-6900/54 Öffentliche Ausschreibung der Baumeisterarbei- ten für den Teilausbau des Kanales Sammler A am Rennbahngelände und am Ortskai. Die öffentliche An- botverhandlung findet am 17. 2. 1959 um 9, 00 Uhr in -Steyr, Rathaus, Zimmer 93, statt. Die Anbote sind entsprechend gekennzeichnet bis 8, 30 Uhr des gleichen Tages in der Einlaufstelle des Magistrates abzuliefern. Die Unterlagen dieser Ausschreibung können ab 1. 2. 1959 auf Zimmer 94 des Stadtbauamtes gegen Erlag von S Hl, - - Verwaltungsabgabemarken abgeholt werden. Altersjubilare E ine Reihe von alten Steyrern feiert im Jänner Ge- burtstag. Die Stadtverwaltung will nicht versäu- men, ihnen auf diesem Wege die herzlichsten Glück- wünsche zu übermitteln. Es sind dies: Michlmayr Maria Winklehner Ferdinand Berger Juliana Tanner Maria Mühlleitner Ignaz Kronschachner Maria Schwarz Franziska Helm Markus Artmann Maria, geboren 2. geboren 25. geboren 7. geboren 26. geboren 27. geboren 9. geboren 15. geboren 20. geboren 27. 1. 1866 1. 1871 1. 1872 1. 1872 1. 1872 1. 1873 1. 1873 1. 1873 1. 1873 Wohnungstauschan~eiger Geboten wird: 1 Kochnische, 2 Zimmer und 1 Kabinett, (Lawog-Neu- bau) KÄFER BERTA Weyer, Kalvarienberg 266 Gewünscht wird: Gleichwertige Wohnung in Steyr. Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Stadtgemeinde Steyr, Schriftleitung: Steyr, Stadtplatz Nr. 27, Tel. 2381. Für den Inhalt verantwortlicher Schriftleiter: Magistratsdirektor Dr. Karl Enzelmüller. Druck: Stadtgemeinde Steyr. 11
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