Amtsblatt der Stadt Steyr 1958/10

Eine weitere Gefahrenquelle liegt ln der Anaamm- luag größerer Schneemaaaen auf Dlchern: sle mU&sen daher rechtzeitig vom Schnee freigemacht werden. Es bt auch verboten, den von den Liegenschaften ausge- führten Schnee auf Fahrbahnen oder Gehwegen abzula- gern. -Die genaue Beachtung dieser Vorschriften liegt nicht nur im Intereaae der Stralenpassanten sondern schützt auch die Llegemchaftseigentümer, Bestandneh- mer, Verwalter und Hausbesorger v~r unliebsamen Fol- gen. Abgesehen von einer. bei Mißachtung zu erwarten-· den Verwaltungsstrafe llaft der Verantwortliche Gefahr, bei Unfällen von den Strafgerichten belangt zu werden. Besonders aber sind es die oft sehr weit reichenden Scha- denersatzansprüche von Verletzten, die eine sorgfältige Handhabung ratsam erscheinen lassen. .. Selbstverständlich ist auch die Stadtgemeinde be- müht, im Winter Straßenverhältnisse zu schaffen, die einen reibungslosen Verkehr ermöglichen. Es ist aber auch beim größten Aufwand an Arbeitskräften und Stre~ material technisch nicht möglich, bei plötzlicher Glatt- eisbild~g, unvorhergesehenen Witterungsumschwüngen und damit zusammenhlngenciem Schneematsch und Schneeglitte slmtliche Straßen des Stadtgebietes schlag- artig zu bestreuen. Notwendigerweise wird sieb zunächst der Einsatz auf belonden geflhrliche Straßenstellen kon:aentrieren. IN& aaach Entachlrfung dieser Gefahren- 9 AMTHLAn DIii STADT STIVlt punkte wird das Bestreuen der übrigen Verkehrsflächen durchgeführt werden können. In diesen kritischen Situationen muß zur Vermei- dung von ·Unfällen in Ergänzung der Bemühungen der Straßenverwaltung das einaichtsvolle Verhalten jedes ein- zelnen Verkehrsteilnehmers treten. Dieser hat den besonderen Verhlltnissen im Winter Rechnung zu tragen und erhöhte Vorsicht walten zu lassen. Bei motorisier- ten Verkehrsteilnehmern wird die Wahl einer geringen Geschwindigkeit, das strikte Einhalten der rechten Fahr- bahnseite, größerer Abstand beim Kolonnenfahren und die rechtzeitige Abgabe von Warnungszeichen und Fahrt- richtungs-Änderungszeichen besonders empfohlen; Über- holen, plötzlichei Bremsen und jede Fahrweise, die zu . einem Schleudern des Fahrzeuges führen kann, sind zu ' vermeiden. Entsprechende Vorsicht ist zweifellos günsti- ger, als unter Umständen umfangreiche Schadenersatz- ansprüche mehr oder minder schwer auf gerichtlichem Wege d11rchsetzen zu müssen. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, daß das Rodeln und Schifahren auf den Straßen des Stadtgebietes verbo- ten sind. Eine eingehende Belehrung der Kinder durch die Eltern unter Hinweis auf die besonderen Gefahren wird daher zweckmäßig sein. Gegenseitige Rilcksichtnahme und verantwortungs- bewußte$ Verqalten sind gerade im Winter besonders ge- boten. " Helft die Not lindern und spendet für die O. 0. Heimathllfe H 145

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