Amtsblatt der Stadt Steyr 1958/6-7

AMTSBLATT DER STADT STEYR darüber hinwegtäuschen, daß das Haus in der Berggasse, von vielen geliebt wegen seiner Intimität und stim- mungsvollen Trautheit, den Anforderungen eines mo- dernen Theaterbetriebes wohl noch im Sprechstück, je- doch nicht in der Aufführung von Opern und Operetten gerecht werden konnte. Das alte Haus hat treu gedient von einer Zeit an, da man Theater bei Kerzenlicht spielte und Lichtreflexe mit einer Petroleumlampe und einem Spiegel auf die Bühne zauberte, bis in das Zeit- alter des Atoms. Wir haben eben gesagt, daß das Jahr 1786 einen tiefen Einschnitt in das Theaterleben der Stadt bedeutet hat. Spätere Generationen werden dies vom Jahre 1958 berichten. Daß kommende Geschlech- ter in gleicher Weise wie wir sich mit Fragen der Kul - 12 tur und des Geistes in Freiheit auseinandersetzen kön- nen, möge das neue Haus Pfand sein. Möge es ei - ne Bürg der Menschwilrde, ein Haus der Erbauung und Entspannung und ein Ort sein, an dem sich die Jugend heranbildet, der Erwachsene Kraft für den Alltag schöpft und das Alter seine Lebenserfahrung bestätigt findet. Dann dient es seinem Zweck, Und wenn wir zum Schluß unserer kleinen Betrachtung die Meinung vertreten, daß jegliche Bemühung und jede Tat, die dem Geiste und dem Menschen dient, ein Baustein ist zum großen Hau- se, das wir abendländische Kultur nennen, so glauben wir, damit sowohl den Werken unserer Vorväter gerecht geworden zu sein, als auch uns selbst ein Ziel gesetzt zu haben. ■ ACHTUNG Theaterbesucher! : : : .: :·::: .. :·:··:: --·~·:·:: .-:•,•,:•·•:•:•.·····~: .·.··.•··: ~--•.'•'• ... •, . . . Die P. T. Theaterbesucher werden höflich ersucht, zu den Vorstellungen pünktlich zu erscheinen. · Nach Beginn der Vorstellung wird in k e i n e m Fa 11 ein Zutriff zum Zuschauerraum gestaltet werden. •••••••••••••••••••••••••••••••••• 1)1 • Ope rnaufführung am 23 . Oktob e r 1958, "La Boh~me" von G i acomo Pucci- n 1 , w i r d a I s We r b e v o r st e 11 u n g i m .F r e i v e rl<a u f b e i e r m ä ß i g t e n P r e i s e n g e g e b e n Kar t e n s ind ab 10. Oktober 1958 an der Kasse des Volkskinos erhältlich. Feuerwehrwesen Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr im Katastrophen-Hilfsdienst N eben den vielseitigen Aufgaben, die der Feuer- wehr in der Brandverhütung-und in der Brandbe- kämpfung gestellt sind, bildet sie sich im raschen Tem- po immer mehr auch zu einem jederzeit einsatzberei- ten Katastrophen-Hilfsdienst aus. Ob es nun die Ber- gung verunglückter Fahrzeug~. die ~ttung von Tieren oder andere technische Einsätze betrifft, die Feuer- wehr ist jederzeit in der Lage, bei Notständen helfend einzugreifen. Durch die Aufstellung einer eigenen Wasserwehr im Rahmen der freiwilligen Stadt-Feuerwehr ist auch die Gewähr gegeben, bei eintretenden Wasserkatastro- phen wirksame Hilfe leisten zu können, wie dies in jüngster Zeit bereits mehrmals geschehen ist. 20 Feuerwehrmänner, die der Wasserwehr ange- hören, haben die Zillenfahrer-Prilfung an der Landes- feuerwehrschule in Linz abgelegt. 6 Feuerwehrmänner unterzogen sich noch der Schiffsfahrerprüfung für Mo- torboote bei der Schiffahrtsbehgrde. Die Ausrüstung der Wasserwehr besteht derzeit aus einer Motorzille, zwei Ponton.s, drei Zillen, einer 92 eisernen Motorzille und aus zwei Schlauchbooten. Überdies stehen modernste Atem-Schutzgeräte, die auch für Tauchzwecke zu verwenden sind, der Stadt-Feuer- wehr zur Verfügung und wurden bereits einige Feuer- wehrmännei: im Tauchen an der Landesfeuerwehrschu- le ausgebildet. Um bei Katastrophenfällen, wie Eisstößen, Ver- klausungen oder dergl., Sprengungen durchführen zu können, wurden 4 Feuerwehrmänner als Sprengmeister geschult. Es soll bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt bleiben, daß die Feuerwehrmänner alle diese Lehr- gänge in ihrer Urlaubszeit absolvierten und so uneigen- nützig ihre Freizeit yerwendeten, um auf Grund ihrer Ausbildung im Ernstfall der Bevölkerung bei welchem Notstand auch immer helfend zur Verfügung zustehen. Bei allen Einsätzen halten die Feuerwehrmänner Funksprechverbindung mit dem KommandoWid ist auch dadurch Gewähr gegeben, daß jederzeit im Bedarfsfal- le personelle oder materielle Verstärkung herbeigeru- fen werden kann.

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