Amtsblatt der Stadt Steyr 1958/5

Auch. der Vorstand der Wiener Kinderklinik, Univ. -Prof. Dr. Kundratitz, äußerte sich ablehnend: "Krankheitsbilder durch die Überlastung der Kinder sind vor allem Schlafstörungen, die kein richtiges Ausruhen ermöglichen und besonders in der Pubertät schwerwiegend sind, denn ungenügende Befriedigung des Schlafbedürfnisses führt zu höherer Ermüdbarkeit und Konzentrationsunfähigkeit. Nervosität, Appetitlo- sigkeit, Magenbeschwerden und Erbrechen stellen sich ein. Erst wenn die Einführung der Fünftage-Schulwo- che mit einer Verringerung des Lehrstoffes verbunden werden kann, sodaß keine Überwälzung der Samstag- aufgaben auf die anderen Wochentage nötig wird, könnte auch der Arzt zustimmen.• Nicht uninteressant sind die Ausführungen des Doz. Dr. Klimpt von der Arbeiterkammer Wien: •im Wirtschaftsleben stellt die Einführung der Fünftagewo- che eine der brennendsten gewerkschaftlichen und so- zialpolitischen Fragen dar, für deren positive Lösung die Arbeiterkammer im Interesse der Arbeiter und An- gestellten unbedingt eintritt. Bezüglich der Fünftage- Schulwoche hat aber die Mehrheit der J?efragten Eltern, unter ihnen sogar jene, die selbst schon die Fünftage- Arbeitswoche haben, schwere Bedenken geäußert. Nur eine Minderheit will den schulfreien Samstag, zumeist aber auch nur für die warme Jahreszeit. Gerade die be- rufstätige Mutter braucht den Samstag zur Erfüllung ih- rer Hausfrauenpflichten und begrüßt es daher, ihre Kinder in der sicheren Obhut der Schule zu wissen. Auf jeden Fall ist eine Überlastung der Schiller, wie sie sich aus der Aufteilung der Samstagstunden auf die übrigen Wochentage ergeben müßte, unbedingt abzu- lehnen.• Der Soziologe Univ. -Prof. Dr. Knoll, Wien, kommt zu folgendem Schluß: •Nach sorgfältiger Über- legung kann man wirklich nicht zu der Überzeugung gelangen, daß der freie Samstag als schöpferische Pause zu werten sei, denn gerade der fleißige Schüler wird ihn dazu benützen, das nachzuholen, was er wäh- rend der -verkürzten Schulwoche nicht bewältigen 9 AMTSBLATT DER STADT STEYR konnte, das zu verdauen, was während der Woche in ihn hineingestopft wurde.• Vom pädagogischem Verantwortungsbewu.ßtsein getragen sind die Feststellungen der Vertreter der Wie- ner Lehrerschaft: •zwischen Schule, Wirtschaft und Gesellschaft bestehen zwar enge Wechselbeziehungen, diese aber bedingen nicht, daß Verhältnisse, die sich in der Wirtschaft teilweise - nie werden alle Gruppen arbeitender Menschen in den Genuß eines freien Wo- chenendes gelangen können - durchsetzen und bewäh- ren und ohne Zweifel auch im Z11ge der gesellschaft- lichen Entwicklung liegen, in jjenau derselben Form auf die Schule übertragen werden. Die Schule, mit dem Kind im Mittelpunk~. hat ihre Eigengesetzlich- keit, die nicht unberücksichtigt bleiben darf, wenn nicht die Entwicklung des Kindes, damit aber auf längere Sicht auch die gesamte gesellschaftliche Ent- wicklung Schaden erleiden soll. Damit aber ergibt sich für uns die zwingende Notwendigkeit, die Fünf- tage-Schulwoche als eine nur scheinbar fortschrittli- che. Lösung in vollem Bewußtsein unserer Verantwor- tung gegenüber Kind, Familie und Gesellschaft abzu- lehnen.• Auch die Vertreter der 1::lternschaft sprachen sich auf der Wiener Enquete für die Ablehnung der Fünfta- ge-Schulwoche aus. DerStadtschulausschuß konnte sich diesen Argu- menten nicht verschließen und kam daher nach reif- licher Überlegung zu dem Entschluß, auch in Steyr wiederum die 6-Tage-Schulwoche einzuführen. Nur bei dieser Regelung kann die Hauptlast des Unterrichts im Rahmen der Aufnahms- und Leistungsfähigkeit der Schüler auf die Vormittage verlegt werden. Die ein- zelnen freien Nachmittage im Laufe der Schulwoche geben sodann Gelegenheit zur häuslichen Übung. zum privaten Musikunterricht, zur Teilnahme am Leben der Jugendbewegungen und dergleichen und stellen daher einen gesunden Ausgleich zu der in der Schule verbrachten Zeit dar. Wenn • Wir heiraten • • • • Wenn sich ein Paar zur Heirat entschlossen hat, soll zeitgerecht mit der Beschaffung der notwen- digen Dokumente begonnen werden. Benötigt werden: Für Braut und Bräutigam ■ l) die eigene Geburtsurkunde; ■ 2) die Geburtsurkunde der Eltern (bei unehelich Geborenen die Geburtsurkunde der Mutter); ■ 3) die Heiratsurkunde der -Eltern (fällt bei unehe- lich Geborenen weg); ■ 4) eine beglaubigte Abschrift des Familienbuch- eintrages der Eltern, wenn sie nach dem 31. 12. 1938 im Inland geheiratet haben (dafür entfallen die Urkunden unter Punkt 2 und 3); ■ 5) die Aufenthaltsbescheinigung vom zuständigen Meldeamt; ■ 6) der Staatsbürgerschaftsnachweis ( in Steyr Wohn- hafte erhalten diesen im Rathaus auf Zimmer 20, auswärts wohnhafte Brautleute können die Ausstellung dieses Dokumentes bei der nach dem Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmann - schaft beantragen). Wenn die Braut noch nicht 21 Jahre, also minder- jährig ist: ■ a) die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Vater oder Vormund) und ■ b) die Einwilligung der Mutter als Sorgeberechtig- te (falls die Mutter gestorben ist, ist die Ster- beurkunde vorzulegen). Die Einwilligungserklärung ist persönlich vor dem Standesbeamten abzugeben, lediglich der Amtsvormund willigt schriftlich ein. Wenn die Braut noch nicht 16 Jahre alt ist, ist außerdem die Befreiung vom Erforder- nis der Ehemündigkeit durch das zuständige Bezirksge- richt erforderlich. In dem Fall, daß der Bräutigam noch minderJäh- rig, also noch nicht 21 Jahre alt ist: 69

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