Amtsblatt der Stadt Steyr 1958/4
Amtsblatt dn Stadt Str,·r _/le;m,uqJ! STEYR, MDBEL GEGENIJB[R CASINO UND SIERNINGERSTRASSE 30, BIETET 0 u AL I T l T s- M ö B EL OB NE ANZAHLUNG BIS 24 MONATSRATEN ( orflzlelle S W Verka■l88telle) DER L.VONDRUSKA MODERNSTE HERREN- UND DAMENFRISIERSALON Steyr, Sc b I o s s b er g • T t 1. 3 0 6 8 ..,., - _j / • Wischt nun des Haar mit dem Duft der persiinllchea Note e Gibt Individuelle Haarpflege durch die saure Kaltwelle ud e verleiht durch Tiiue■ ■ad Flrben die Elegapz der gepflegten Fran HOCH-. TIEF- UND STAHLBETONBAUTEN, DEREN PLANUNG SOWIE AUSFÜHRUNG SÄMTLICHER Adaptierungs- und Instandsetzungsarbeiten HANS HACKL STEYR Grünmarkt 19 - Tel 3123 BURSTENFABRIK .JI #!_ • • 1.. ],O,de~ .,,~ STEYR, Wehrgrabengasse 17 ,;,,.,.,,••• ' 5'oy,. .... ' ~~······"'980 Empfiehlt s\ch für alle Bürsten, Pinsel und Parfü- meriewaren in bester Qualität zu niedrigsten Prei- sen. 54 Beste und billigste Einkaufsquelle für STA DT• UND • LA ND III III w a: a. III a: III Q III 2 6 optisch wirkenden Ankündigungen, ooabhängig davon, ob sie freistehend oder an Gebäuden angebracht werden, anzusehen. Ausgenommen hievon sind lediglich Werbe- anlagen unmittelbar am Ort der Leistung, sofern sie nicht durch ihre Art, Größe, Form oder Farbgebung das Landschaftsbild stören und verunstalten. Als Eingriff in die Natur ist weiterhin die gröbli- che Verunreinigung von Grundstücken durch Wegwerfen oder Ablagerung von Abfällen und Unrat außerhalb der hiefur von der Stadtgemeinde festgesetzten Stätten an- zusehen und daher verboten. Eine weitere wichtige Aufgabe des Naturschutzes ergibt sich aus dem Umstand, daß in der Umgebung der Stadt Pflanzen und Tiere vorkommen, die ebenfalls als selten und erhaltungswürdig den Schutz des Gesetzes genießen• Von den Pflanzen, die nicht gepflückt werden dür- fen, sind zu erwähnen der Türkenbund, das Waldvöge- lein, die Kuhschelle, die Seerose und der Seidelbast. Unter den geschützten Tieren. die nicht getötet und ge- fangen werden dürfen, sind vor allem die Singvögel mit Ausnahme der Sperlinge, die Fledermäuse, die Igel, die Eidechsen und die Schlangen mit Ausnahme der Kreuzotter hervorzuheben. Im Verein mit dem Naturschutzbeauftragten für die Stadt Steyr ist die Stadtverwaltung bestrebt, die wichtigen Interessen des Naturschutzes zu unterstützen, Es kann jedoch auch hiebei nicht auf die Mitarbeit und das Verständnis der Bevölkerung verzichtet werden. Der Umstand, daß leider sehr oft gegen die Bestimmungen des Naturschutzes durch unsachgemäße Schlägerungen, durch Verunreinigung der Landschaft und durch Anbrin- gen von störenden Reklametafeln verstoßen wird, läßt erkennen, daß in verschiedenen Fällen aus Eigennutz und Gewinnsucht die Interessen der Allgemeinheit ver- nachlässigt werden. In solchen Fällen wird es Aufgabe der Behörde sein, durch geeignete Maßnahmen im Interesse der Allgemeinbeit den Schutz der Natur durchzusetzen. Es wird daher für alle Grundeigentümer zweck- mäßig sein, vor Inangriffnahme von·Arbeiten, die un- ter die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes fallen könnten, das Einvernehmen mit dem Naturschutzbe- auftragen für die Stadt Steyr, Dipl. Arch. Otto Ehler, im Rathaus, Zimmer 1D4, Tel. 2381. herzustellen. Bei einer ver~tändnlsvollen Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Grundeigentümer wird sich immer ei- ne für die Allgemeinheit und für den Einzelnen tragba- re Lösung finden lasßen. Recorcl 111 Garagen FORDERN SIE BITTE EINEN PROSPP GARAGENBAll BAUSPENGLEREI META'A STEYR,
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