Amtsblatt der Stadt Steyr 1958/3

Amtsblatt der Stadt Steyr Die Eltern erhalten mit der Geburtsurkunde vom Standesamt auch ein Merkblatt, aus dem zu entneh- men ist, was noch alles anläßlich der Geburt des KiD- des vorzunehmen ist. Unter anderem muß die Änderung der Lohnsteuerkarte, die Behebung des Säuglingswlsche- paketes und der Wochenhilfeleistungen, die Beantra- gung der Geburtsbeihilfe und die polizeiliche Anmel- dung vorgenommen werden. Abschließend noch einige Aufklärungen über die Geburtsurkunden im Ausland geborener Personen: Zur Eheschließung, zur Ausstellung eines Reise- passes oder eines Staatsbürgerschaftsnachweises und in allen anderen Fällen, in denen der Name und die Ge- burtsdaten nachgewiesen werden müssen, ist die Vorla- ge einer Geburtsurkunde erforderlich. Die Beschaffung solcher Personenstandsurkunden aus dem Ausland ist oh- ne weiteres möglich. Den im Ausland Geborenen wird 6 daher empfohlen, sich in ihrem eigenen Interesse zeit- gerecht ihre Personenstandsurkunden durch de n beim Standesamt Steyr eingerichteten Urkundenbeschaffungs- dienst besorgen zu lassen. Die Beschaffungszeit liegt im allgemeinen zwischen ein und vier Monaten. Die Kosten hiefur werden bei Vorlage e ines Mittellosig- keitszeugnisses erlassen oder wesentlich ermäßigt. Das Mittellosigkeitszeugnis stellt der Magistrat Steyr, Für- sorgeamt, Redtenbachergasse 4, aus. Die Ausstellung ist persönlich zu beantragen; dem Fürsorgeamt ist hie- bei ein Nachweis über das Einkommen vorzulegen. Für allfällige Auskünfte in diesem Zusammen- hang steht jederzeit das Standesamt der Stadt Steyr, Tel. 2381, im Gebäude des Schlosses Lamberg, wäh- rend der für den Parteienverkehr bestimmten Stunden (an Werktagen, einschließlich Samstag, von 9 - 12 Uhr) zur Verfügung. --------················ -- -----···································· BAU EINES ------············-········································ - --·•■•• •1• - ;;;1:••••••::•1••:::••:•11••:::••:•-::••::::1••:::••••■:•••••::•■••••u•:■""""""::::• ..... ... . .. . ... . ... .. ... ... . . . ... ..... ... . . . . ... . .. . .. ... ... .. . . .. .... ... ... . .. . ... . ... .. ... ... .. . ..... .. . .. .... .... . .... .. . .. .. ... . .. .. . .. .... .... . ....... . . .. ... . . .. .. .... .... . ....... . . . . ... .... . ...... . ,... ... .... . .... ... . ... . ... ... ..... ... ' ::: ::: :. .. .:. .. .: ::: : ::: .::. : . . :. ... . ·····: .. . ............... ....... ··············••··••••·····•··•···············••···••••···••••··· ···········----·····························································T····· ············-------------------------- ---------··-· -·1N···»·E·R--·F-A-R-B ERGASSE Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, von der bereits in den vergangenen Jahren fast 1 000 Wohnungen am Tabor und auf der Hohen Ennsleite erbaut wurden, hat sich entschlossen, auch im Zentrum von Steyr einen Wohnbau mit Stadtwonnun- gen zu errichten. Außerdem wurde vorgesehen, wn im Rahmen der Tätigkeit der Gesellschaft alle Möglichkei- ten der modernen Wohnbaufinanzierung auszunützen, die einzelnen Wohnungen nicht zu vermieten, sondern nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgeset- zes zu verkaufen. Als Bauplatz wurde die ehemalige Gärtnerei Böck in der Färbergasse gewählt. Die nur im beschränkten Umfang zur Verfügung stehende Grundfläche ließ den Bau eines Hochhauses am wirtschaftlichsten und zweck- mäßigsten erscheinen und wurden die Pläne hiefür von .. •C .. ::i C ::::1 d III .. ::::1 Cl Beste und billigste Einkaufsquelle für S1AD1 • UND • LA ND R6A 1" R 13EIM ~llTEN llEIJNNEN · TEl.:tlfSI III f/j i;j III: .. III III: III = III • BAUSTELLE HOCHHAUS Dipl. Arch. Baurat h. c. Franz Sehlacher und Dipl. Arch. Hans Zitta ausgearbeitet. Nach der baupolizeilichen Genehmigung wurde bereiu am 19. 11. 1957 mit dem Grundaushub begon- nen, bezugsfertig werden die einzelnen Wohnungen En- de Juni 1959 sein.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2