Amtsblatt der Stadt Steyr 1958/2

5 Amtsblatt der Stadt Steyr MONICHHOLZ Mit dem Beschluß des niederÖSterreichuchen Landtages, ab 1.Juli 1958 die Katastralgemeinde Hin- terberg dem Verband der Ortsgemeinde Behamberg ein- zugliedern, rückte das Problem der Zugehörigkeit des Stadtteiles Milnichholz zu Steyr wieder in den Mittel- punkt des Interesses. Die niederÖSterreichische Illustrierte Monatsschrift für Wirtschaft und Kultur stellt sich die Lösung in ihrem Märzheft auf Seite 11 so vor: "Eines steht fest: Bis zum 1. Juli wird die Frage Milnichholz die Politiker unter und ober der Enns noch öfter beschäftigen. Wir hoffen, daß es zu einer Einigung kommt, bevor niederösterrei- fl t chische Einheiten am 1. Juli das strittige Gebiet besetzen." Es erübrigt sich wohl, auf diese Auf- fassung von einer Lösung des Problems Mtlnichholz, die einer Drohung gleich- kommt, näher einzugehen. Das Land Niederösterreich stützt seine Ansprüche, ohne auf die natürlichen Gegebenheiten einzugehen, auf das Ver- fassungsgesetz vom 1. Mai 1945 über die vorläufige Einrichtung der Republik ÖSter- reich. In diesem Gesetz, welches auch als "Vorläufige Verfassung• bezeichnet wird, hat die provisorische Staatsregierung beschlossen, die überlieferte Ländereintei - lung beizubehalten. Diese Bestimmung ist aus dem Be- streben zu verstehen, unmittelbar nach dem Zusammen- bruch des Deutschen Reiches den österreichischen Bun- desstaat und die ÖSterreichischen Bundesländer wieder erstehen zu lassen. Es wäre damals weder die Zeit noch die Möglichkeit vorhanden gewesen, Detailfragen, die sichausder grundsätzlichenErklärung der provisorischen Staatsregierung ergeben, zu bereinigen. Es blieb daher im Bereiche von Mtlnichholz der Zustand bestehen, wie er am 11.10.1938 durch eine Kundmachung des Reich- statthalters in ÖSterreich - nach den damaligen Geset- zen vollkommen legal - verfügt wurde. DerEntschluS im Jahre 1938, Milnich- holz zu einem Bestandteil der Stadt Steyr zu macben, ist nicht als Willkürakt der da- maligen Machthaber anzusehen, sondern entsprach der wohl begrttndeten Überlegung. daß eine Vergrößerung der Steyr-Werke und der Bau der entsprechenden Wohnsiedlungen für die Betriebsangehörigen nur in diesem Raum wirtschaftlich ist. Die Richtigkeit dieser Annahme ergibt sich heute aus dem gewaltigen Ausbau der Werksanlagen der Steyr-Werke und dem organischen Verwach- sen von Münichholz mit den alten Stadttei- len. In knapp zwel Jahrzehnten wurden die frllher nur landwirtschaftlich genutzten ~~~ 53!>0 IVOHMVNCliN

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